Buch 
Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
Entstehung
Seite
320
JPEG-Download
 

326

kränken, sondern gänzlich untergraben würden.-

Daher muß uns jede Eidesformel, in welcher das katholischeRcligionSsystem nicht deutlich und offenbar vorbehalten wird,

höchst bedenklich und unzulässig fallen.-Der Gedanke

indessen, daß gedachte Dekrete vom Br. Minister des öffent-lichen Unterrichtes, dem cS nicht zu verdenken, wenn er auchmit unserem RcligionSsystem nicht nahe genug bekannt ist,herrühren, richtete uns wieder auf, fiöSte uns Hoffnung ein,daß wir durch begründete Vorstellungen hierinnen die unsermReligionssystem angemessene Abänderungen und eine Eides-formel erhalten, wodurch weder unsere Würde beflecket, nochunser Gewissen verletzet wird ....

Erlauben Sie also, Bürger vlreowren! daß wir eine Pa-rallelle zwischen unserm RcligionSsystem und den Gesetzen vom28. Brachmonate und L. Heumonate ziehen, Sie werden'daraus selbst die Begründnisse unserer Besorgnisse einsehen undermessen können.-Nach dem katholischen Religions-

systeme ist eS ein Glaubenssatz, daß der Kirche von Ihremgöttlichen Stifter die Gewalt (von jeder andern Gewalt un-abhängig) verliehen worden, Gesetze und Verordnungen zumachen. Der tridentintische Kirchenrath belegt jene, welchedieses läugnen, mit dem Bannflüche. 8 ess. 6 . oaa. »».Durchdie erwähnten Gesetze wird diese Gewalt auf.die Admi-nistrationSkammern übertragen, oder wenigstens selbenunterworfen; indem ihr die Oberaufsicht über die Kirchen-polizei, die Diener deS Gottesdienstes, und die Gegenständeihrer Verrichtungen unmittelbar eingeräumet wird. Da-durch wird unS zu unserm Leidwesen der bezweckte Sinn jenerStelle des 6. Art. tlonsrimr. deutlich, worin alle Herrschaftder Religion verworfen wird.

Der nämliche Kirchenrath von Trient fordert nebst denheiligen Weihen zur Ausübung seelsorgerlicher Amtöverrich-tungcn einen besondern Beruf und Sendung von der Kirche.8v8s. 2g. vsn.7: Einsetzung oder Jnstallirung-solle durch denOberhirten oder einen von Ihm Bevollmächtigten geschehen...

Die besagten Dekrete übergeben aber die Wiederbesetzungder Diener der Kirche wiederum den Administrationskammern;und bevollmächtigen zum Akte der Jnstallirung den benachbarten