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der einfache/ schlichte und genügsame Bürger zu seyn/ wievorher und suchte nur daS Interesse seiner Komittenten: daßer es mit diesen bieder und ehrlich meinte und aus Ueberzeu-gung handelte/ ist kein Zweifel.
Seine glänzcnftcn Epochen waren die Tage der Lands-gemeinde«/ zur Annahme und Beschwörung des gütlichenVertrags und seiner eigenen Wahl zum ersten Magistratender neuen St. Gallischen Republik auf dem Lande. DerUeber-gang in die helvetische Ordnung der Dinge schwächte seinegroße Popularität in etwas. Wenn ihn aber als Präsidentender Verwaltungskammer vom Kanton Säntis und nach-herigeu Senator der helvetischen Republick nicht mehr derfrühere Nimbus umgab/ so lag der Grund theils darin/ weildie Ernennung zu diesen Stellen nicht unmittelbar vom Volkeausgegangen und daher nicht volköthümlich war/ theils weilder Geschäftskreis jener Stellen über die Ssäre von Küenz-le'ö geistigen Anlagen und Kenntnissen hinausgieng / und theilsauch weil Männer von wciterm Umfange der Geistcögabenihm zur Seite saßen/ die ihn verdunkelten.
Bald nach den Jahren der helvetischen Republik sank erbeim großen Hausen deS Volkes in Vergessenheit/ ergriff aberfrohmüthig den Botenstab nach Herisau wieder und genoßdas Zutrauen und die Achtung aller die ihn kannte»/ bis ansein Lebensende. Er hatte sich in den Tagen der Ehre unddes Glanzes kein Vermögen gesammelt/ war immer »neigen-nützig geblieben und starb daher arm. Seinen beiden Kindernhatte er eine treffliche Erziehung gegeben/ wie es besondersdie schöne Geistesbildung seiner Tochter bewies. Als Greiswarnte er sorgfältig vor Ungehorsam und Aufstand gegen diegesetzliche Obrigkeit und ermähnte/ der Gunst des Pöbelsnicht zu traue»/ weil dieser unbeständig und undankbar sei.Küenzle starb im November 1820.