Die Engländer.
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auch nicht versäumt, ihre Geschichte mit einigen Lichteffektenauszustaffieren, von denen hier einige der bekanntesten folgenmögen:
Der erste ,,Lichteffekt"(?), den wir zu erwähnen haben, istdie wunderliche Erzählung vom fns xrimus nootis. Es giebtüber dieses Recht eine Monographie von Dr. Karl Schmidt,Oberlandesgerichtsrat zu Colmar im Elsaß: 1n8 xrimao vootls,eine geschichtliche Untersuchung; Freiburg im Breisgau 1881.Es heißt daselbst S. 196.
„In dcr Geschichte der Schotten von Hektor Boeis, welche zuerst ini Jahre 1526erschien und in zweiter Auflage im Jahre 1574 von Ferrerius herausgegeben wurde,!>ndet sich folgende Erzählung. Zur Zeit des Kaisers Augustus regierte in SchottlandKönig Evenus der Dritte, ein Mann von schlechtem Lebenswandel; derselbe erließein Gesetz, wonach „„jederHcrr einerOrtschaft dieGewalt haben sollte,die erste Keuschheit der neuvermählte» Jungfrau zu genieße»"";versuche späterer Könige, dies Gesetz abzuschaffen scheiterten am Widerstand dcrdingen Magnaten; erst durch König Malcolm III. Canmoir (105g-10S3) auf An-drängen seiner Gemahlin, der heiligen Margarethe, wurde jenes Gesetz aufgehobenUnd an Stelle desselben eine Steuer eingefiihrt, wonach bei der Hochzeit einer ver-lobten Jungfrau ein Goldstück als Loskaufsgeld an den Ortsherrn gegeben werden!°llte; diese Steuer führte den Namen muroUota."
Nachdem dann auf die Unglaublichkeit hingewiesen worden,daß eine solche Sitte mehr als tausend Jahre hätte bestehenkönnen, heißt es weiter S. 197 s.:
„über die alt- Geschichte Schottlands herrscht im allgemeinen großes Dunkel;lUe in den öffentlichen Archiven Schottlan ds aufbewahrten UrkundenHinge» nach dem Tode des Königs Alexander III. von Schottland,iur Z-it dxz Königs Eduard I. von England (1272—IM7), verloren; die^eschichtsguellcn Schottlands aus der Zeit bis zum Tode des Königs Malcolm'äunemore oder Canmoir beschränken sich im wesentlichen auf Nachrichten fremderSchriftsteller und auf mündliche Überlieferungen. Daraus haben später Chronik-ichreibcr eine Geschichte hergestellt.
Hektor Boeis oder, wie er sich selbst schrieb, B ° ö th i u s *), geboren zu DundeeU> der Grafschaft Angus, Professor der Philosophie zu Paris, dann seit 1500 bis zus^ueni um 1550 erfolgten Tode Vorsteher dcr Universität zu Werden», wird als^iiederhersteller dcr schönen Wissenschaften und als ein Schriftsteller von gutem Ge-ichmack, steht aber im Ruf großer Unz uv erlä ssi gke it und Leicht-gläubigkeit."
Weiter heißt es S. 200:
„Es frägt sich, woher Hektor Boeis die Nachricht vom Gesetz deS Königs Evenus°bt»ommcn hat. Dieselbe findet sich weder in dem Hauptwerk der älteren schottischen
. *) Also in Erinnerung an den Manlius Severinus Boöthius, geboren ca. 47»
^ Theodorich zum römischen Konsul machte.
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