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Glauber
Glaz
olorxe, wodurch die franz. Geistlichkeit in der Wirklichkeit vom Neutrum niiii-, 1,5derKirche abgezogen ward, und legte diese am 12. Juni 1790 dem Könige zur Be-stätigung vor. Der König weigerte sich anfangs, diese sogenannte bürgerliche Ver-fassung der Geistlichkeit zu bestätigen, weil er dadurch sein Gewissen verletzt sah.Denn dieNationalversannnlung erklärte jeden Geistlichen, der sich weigern wurde,Treue der Nation, dem Gesetze und dem Könige und Ankänglichkeit der neuen Ver-fassung zu geloben, s. Amtes verlustig. Nur durch die Vorstellung, daß eine län-gere Weigerung von s. Zweite aufrührerische Bewegungen deöVolkS gegen die Prie-ster und Adelige» zur Folge haben würde, ward endlich der König bewogen, demBeschlusse über die bürgerliche Verfassung der Geistlichkeit am 26. Dec. 1790 s.Zustimmung zu geben. Die Spaltung wuchs, als im Anfange des folg. I. die Na-tionalversammlung ihre geistlichen Mitglieder zwingen wollte, öffentlich auf demRednerstnhle den gefoderien Eid zu leisten oder zu verweigern. Beinahe alle ver-weigerten ihn, und so entstanden 2 Parteien, die der beeidigte» und unbeeidigkenPriester. Was immerReincS und Edles unter der franz. Geistlichkeit war, gehörtezu den unbeeidigken. Pius VI. erklärte in einer Bulle vom 13. April 1791 alleneue Priesterwahlen für ungültig und alle Geistliche, welche den Bürgereid geschwo-ren, ihrer Ämter für verlustig. Dagegen erhoben sich schreckliche Verfolgungen ge-gen die «»beeidigten Priester. Allerdings ist der Priester als Bürger dem Staateund s. constitl'ü'ten Behörden Gehorsam schuldig, aber als Geistlicher steht er kei-neswegs unter den StaatSgcsetzen und kann nimmer angehalten werden, gegenwär-tige oder zukünftige Verfassungen und Gesetze zu beschwören, die den Grundsätzender Religion und Kirche zu nahe treten. Ein solcher unbedingter Eid auf zukünftigeStaatSgesetze gleicht ja einer Ergebung auf Discretion und vernichtet das Wesender Kirche als abgesonderter Gesellschaft. Wenn die Sraatsregierungen ihr wahresInteresse bedächten, würden sie nicht aus einem solchen unbedingten Eide bestehen,der nur das Werkzeug — wozu man den Geistlichen dadurch machen will—schlechtund verächtlich macht, die Edeln aber von solche» Stellen entfernt. V.e.Kath.
Glauber (Johann Rudolf), ein deutscher Arzt i» Amsterdam , wo er1668 in hohem Alter starb, hat sich, s. Grillen von Metallvcrwandlung ungeachtet,um die Chemie sehr verdient gemacht. Ihm verdankt man die bessere Einrichtungder Öfen, die Abkürzung mehrer chemischen Arbeiten, dieBereitung des rauchendenSalpetergeistcs durch Vitriols!, und das nach s. Namen genannte Glaubersalz(eigentlich Lodavirriolfalz), das er zufällig fand, als er Kochsalz mittelst der Vl-triolsiure zersetzte, um die rauchende Salzsäure zu destillircn. Verwundert, ausdem Rückbleibsel dieser Destillation ein krostallisines Salz mit arzneilichen Wirkun-gen zu erhalten, nannte er es 5u l miralni,', Wundersalz. Es wird als Abführungs-mittel gebraucht, hier und da in der Natur gefunden, großkeniheils aber durch dieKunst verfertigt, und ist ein Miitelialz, das aus 56 Theile» Wasser, 19 Th.Schwefelsäure und 25 Th. Natron besieht, in großen plattgedrückten, sechsseitige!'.Säulen anschießt und eine» bittern kalkenden Geschmack hat. An trockener Luftzerfällt es zu einem mchlweißen Pulver mit 56 von 100 Verlust am Gewicht, dochMit Beibehaltung s. Kraft, die vielmehr um die Hälfte verstärkt ist.
G l a n c u s, ein Fischer aus Anihedon inBöokien, der nicht lange vorÄschy-lus unter die Volksaötter aufgenommen, und dem als Meergott auch die Gabe derProphezeihung beigelegt wurde; daher Apollonius ihn schon den Argonauten ammysischen Gestade weissagen läßt. Ovid beschreibt ihn folgendermaßen:
Ielro erschien mir zuerst sein Bart von dunkeler Grüne,
Und dies bangende Haar, das lang die Welle dnrchfeget,
Auch die bläulichen Ornie, zugleich die gewaltigen Schultern,
Und die Schenkel, gekrümmt znm flvsstgen Schweife des Fisches.
Glaz, Grafschaft und Kreis (17 OM., 61,100 E.) im preuß. Regie-