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Geschichte der alten Grafschaft Thurgau mit Inbegriff der Landschaften und Herrschaften Kyburg, Thurgau, Abtei und Stadt St. Gallen, Appenzell und Toggenburg von ihren ältesten Zeiten an bis zum Uebergang der Landeshoheit an die Eidgenossen
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15. Graf Adetbert I.

In der Zwischenzeit der Jahre 835 bis Mai 837, in welchen derName des Grasen Gerald in den thurgauischen Urkunden der AbteiSt. Gallen nicht erwähnt ist, findet sich an seiner Stelle Gras Adel-bert verzeichnet, nämlich im Jahr 836 in Keßwil bei Uebertragungder Besitzungen Ratfrids an die Abtei St. Gallen . Eine zweite Ur-kunde, laut welcher Suanehilt den von ihrem Gatten Osthere erhaltenenBesitz zu Mörikon und Affeltrangen an die Kirche der heiligenMaria zu Rickenbach übertrug, fällt auf den 28. März 837.

Graf Adelbert war, nach allgemeiner Ansicht, ein Sohn des GrafenHunsrid, dem er bei dessen 825 erfolgten: Tode in der VerwaltungRätiens nachfolgte, jedoch nicht ohne Beschränkung der von seinem Vaterausgeübten Rechte. Da nämlich Hunsrid auch die Kastvogtei des Bis-thums Chur an sich gezogen hatte und der Bischof Viktor II -, unter-stützt von dem König Lothar von Italien, bei Kaiser Ludwig überdiese dem Bisthum widerfahrene Beeinträchtigung und besonders überBedrückung der ihm unterstellten Kirchen und Klöster Beschwerden erhob,so konnte der Kaiser, nach den von ihm befolgten Grundsätzen, demBischof das Gesuch um Wiederherstellung seiner kirchlichen Freiheitennicht verweigern; hiemit verlor der Gras nach einer von 822831durchgeführten Vergleichsverhandlung einen bedeutenden Theil seinerEinkünfte. Für diese Einbuße scheint der Kaiser dem Grafen als Ent-schädigung die Grafschaft Thurgau angewiesen oder vielmehr ihn mitder Stellvertretung Geralds beauftragt zu haben. Immerhin blieb demGrafen Gerold der Zürichgau vorbehalten.

Aber die Stellung Adelberts war dadurch erschwert, daß 829 dieHerrschaft über das Elsaß und Alamannien dem vierten Sohne desKaisers, Karl dem Kahlen, zugetheilt, 834 zwar wieder entzogen, und839 Rätien dem König Lothar zugeschieden wurde; denn Kaiser Ludwig ,dem die Absichten Lothars auf den Besitz Rätiens nicht unbekannt waren,hatte, um demselben zuvorzukommen, einem Grafen Rupert oder Ru-precht die Besetzung Rätiens übertragen. Dadurch kam Graf Adelbertin die Gefahr, seinen Erbbesitz in Rätien zu verlieren. Bei der zwischendem Kaiser und seinem Sohne Lothar obwaltenden Spannung konnteAdelbert weder bei dem einen noch bei dem andern um rechtlichen Schutzfür seine Ansprüche einkommen. Daher begab er sich nach Jstrien zui. 10