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Geschichte der alten Grafschaft Thurgau mit Inbegriff der Landschaften und Herrschaften Kyburg, Thurgau, Abtei und Stadt St. Gallen, Appenzell und Toggenburg von ihren ältesten Zeiten an bis zum Uebergang der Landeshoheit an die Eidgenossen
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sie westlich umbog und zwischen dem Pfäffiker See und Greifensee ihrenwestlichsten Endpunkt erreichte, endlich wieder in nördlicher Richtunganfangs längs der Hügelkette des Almann, dann, sie überspringend,ihren Ausgangspunkt, die Mündung der Töß, wieder erreichte. Obwohlinnerhalb dieser Linie verschiedene Grafschafts- und Herrschaftsgebietebereits im Begriffe waren, sich aus einander zu lösen, hatten sich dochnoch keine bestimmten Ausscheidungen gebildet. Die Gebiete des Abtesvon St. Gallen, der Grafen von Toggenburg und der Grafen von Kyburg waren noch mit dem Thurgan verwachsen. Auf dieses Gebietbezieht sich also im Besondern, was hier im Allgemeinen über dieRitterzeit gesagt ist.

Wie zur Zeit der alamannischen Gesetzgebung blieb auch dasganze Mittelalter hindurch die Bevölkerung in zwei Hauptabtheilungengeschieden, die der Freien und der Unfreien. Im Verlauf der Zeitbildeten sich dann aber in jeder ungleich berechtigte Klassen aus.

Als Dynasten, Stammherren, wurden.namentlich die Grafenund Freiherren ausgezeichnet, die ältern Familien entsprossen warenund aus freien, herrschaftlichen Erbgütern saßen. Zu den berühmtesten,auch im Thurgau begüterten Dynasten gehörten u. a. die Welsen, dienebenbei auch bald als Grafen, bald als Herzoge erschienen, sogar derKönigskrone theilhaftig wurden, ihren alten Geschlechtsnamen jedoch nieaufgaben. Diesen alten Freiherren standen am nächsten die Mittel-freien, die neben ihren alten freien Besitzungen zwar auch von Königenund Fürsten und geistlichen Stiften Lehen trugen, denselben aber nichtdurch Hosämter persönlich verpflichtet waren. Die Ministerialen,obwohl freier Geburt, waren durch ihre Lehen einem Höhern zu Treueund Gehorsam persönlich verbunden, gehörten im Allgemeinen zu derKlasse der adelichen Dienstmänner oder der Edelknechte und warenvor diesen nur dadurch ausgezeichnet, daß sie bei ihren Lehenherrennoch gewisse Hofämter und Verwaltungsstellen bekleideten.

Neben diesen das Rechtsleben ordnenden Rangstufen bildeten sichseit der unter den Kaisern sächsischen Stammes ausgebildeten Kriegs-ordnung und der Einführung des Lehensystems die Rangstufen desHeerschildes aus. Vorangestellt war 1) der König oder Kaiser.Dann folgten 2) die geistlichen Fürsten, aus diese 3) die weltlichenFürsten, 4) die Dynasten, 5) die Mittelfreien, 6) die Ministerialenoder Dienstmänner, 7) die Semperleute oder diejenigen freien Leute^