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Geschichte der alten Grafschaft Thurgau mit Inbegriff der Landschaften und Herrschaften Kyburg, Thurgau, Abtei und Stadt St. Gallen, Appenzell und Toggenburg von ihren ältesten Zeiten an bis zum Uebergang der Landeshoheit an die Eidgenossen
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Die Grafen Friedrich und Diethelm von Toggenburg hatten längst (1280,

18. Dezember) auf alle Ansprachen, die sie und ihre Voreltern an Leute undGüter des Gotteshauses Fischingen gehabt, zu Handen des Abtes und Kon-vents verzichtet. Als Zeuge ist dabei Eberhard von Winter von Sirnachgenannt.

Die Verbindung von Fischingen und Tannegg geschah zuerst in Gestalteines Burgrechtes. Die Vogtei Fischingen dehnte sich nicht weiter aus, alsder Dorfetter reichte. Innerhalb dieses Bezirks war der Abt Grundherr undRichter über alle das Flur- und Dorfrecht betreffenden Streitigkeiten, und beiStreitigkeiten zwischen seinen Angehörigen blieb seinem Hofgericht der endlicheEntscheid vorbehalten; Polizeivergehen mußten dagegen vor einen Gerichtsvogtgebracht werden, den der Kastvogt oder Schirmherr bestimmte. Indem nunder Bischof seinen Burgvogt zu Tannegg zugleich als Gerichtsvogt zu Fischingen ernannte, wurden die Vogthörigen auch zu gegenseitiger Schutzhülfe oder inein Burgrecht verpflichtet. Daher hieß es in einer ältern Öffnung von Fisch-ingen : Wenn den Berg zu Tannegg Noth angienge, daß man ihn behüten !müßte, so soll ein Vogt zu einem Herrn nach Fischingen schicken um Hülfe,und soll dann ein Herr Knechte schicken zur Hülfe nach Beschaffenheit derSache, mögen die Knechte schlafen oder wachen. Müßte der Vogt ins Feldziehen, so soll der Herr von Fischingen ihm in gleicher Weise Knechte zusenden.Hätte ein Herr von Constanz Krieg und die Gotteshausleute würden gemahnt,so sollen sie nicht weiter zu ziehen schuldig sein, als daß sie zu Nacht wiederdaheim sein mögen.

Im Jahre 1310 war der Ritter Konrad von Castel Vogt und Pflegerder Burg zu Tannegg. Es handelte sich um Beilegung eines zwischen dem -Grafen Friedrich von Toggenburg und dem Abt Konrad von Fischingen ob-waltenden Streites, nämlich um das Eigenthum einer von beiden Theilen an- :

gesprochenen Hörigen, der Mutter des Heinrich Hag von Schalkhusen, und ^

ihres Geschlechtes. Kraft von Toggenburg vertrat gegenüber dem Abt Konrad ^

die Stelle seines Bruders; der Abt war verbeiständet durch zwei Convcnt- >

Herren. Reben mehreren toggenburgischen Dienstmännern wohnte den Berhand- ;

lungen auch der Ammann von Tannegg bei, Hans Blödeli. Man einigte sich !

dahin, daß der Abt dem Grafen 30 Pfund Pfenning bezahlen solle, wogegen ^

der Graf auf seine Ansprüche verzichtete.

Im Jahre 1318 ertheilte Herzog Leopold von Oesterreich dem Kloster !

Fischingen einen Schirmbrief mit Burgrecht zu Kyburg. Dasselbe geschah 1337 /

von Herzog Albert. Um 1355 kam der Hofmeister Ritter Johannes von ;

Frauenfeld wegen der Feste Tannegg mit Bischof Johann in Mißhelligkeit, !

die nach Rath und Weisung der Königin Agnes durch Ritter Hermann von !

Landenberg von Greifensee ausgetragen werden sollte; im Jahr 1383 ließ !

Graf Donat von Toggenburg durch seinen Amtmann K. Baumann in Fischingen ^

Gericht halten. Aus diesen Thatsachen von 1355 und 1383 erhellt, daß die i

Vogtei über die Herrschaft Gegenstand eines Vertrags war, zufolge welchemOesterreich dieselbe mit Kyburg an Toggenburg verpfändete, unterdessen aber ,