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I3undi4) Im St. Gallischen waren die Abzugsgeldervon Kapitalien der anderswohin Ziehenden/ und auch dieEinzugs- und Hintersaßen-Taxen noch üblich. DieLandschaft drang auf Verminderung der erster« und Ver-mehrung der letzter» in Rücksicht der Fremde»/ und verlangtedas Recht/ die Einkaufssummen für GemeindSbürgerrcchteallein zu beziehen.
15) Rebst dem Stifte St. Gallen besaßen auch mehrereFrauenklöster Liegenschaften in der.alten Landschaft. DenGemeinden lag daran daß keine Grundstücke mehr in todteHände fielen.
16) Die Herren Weltgeistlichen / die Frauenklöster /öffentliche Beamtete und Offiziere/ und Waarenlager fremderKaufleute/ sollen zu Steuern und Anlagen angehaltenwerden können.
17 und 18) Erinnerung an den Straßenbrief von1781/ und daß derselbe erhalten werde.
19) Ueber die Unkosten deS bundcSgenösfischen Zuzugesnach Basel 1792/ wurde ein spezifizirter Etat begehrt.
20 ) In Militärsachen verlangte man die Ernennungder Offiziere/ eines KriegSrathes und das Recht/ andereBestimmungen (?) zu treffen; das Mannschaftsrecht abersollte wie bisanher dem Landesherr« verbleiben.
21) Bei Beförderungen der Hrrn. Offiziere inauswärtigen Kriegsdiensten/ glaubte man ein Gewisses vondenselben für die Landschaft beziehen zu dürfen.
22 ) Angeworbene und reufällig gewordeneLandeskinder solle«/ gegen Ersatz der Unkosten/ von demWerber wieder frei gelassen werden.
23) Der Salz Handel soll der Landschaft überlassensein.
24 bis 28 ) werden verschiedene.Beschwerden über dasZollwesen / Verantwortlichkeit der Zollcr und Kornmeister/und über Weg - und Brückengelder geführt.
29) Auch die Leinwandfabrikanten machten in