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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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56 bis 58) betrafen die Sponsalien/ das Waidrechtund wesentliche Abänderungendes bisherigen Landmandateö.

59) Abänderungen im HuldigungS-Eide.

60 ) Partikularbeschwerden. Endlich

61) DaS Verlangen/ Konferenzen von Seite der Aus-schüsse und GemeindSvorfteher frei abhalten zu dürfen.

Der unbefangene Leser ersieht aus dieser Skizze derKlag- und Bittpunkte/ daß die Forderungen in denselbenweit höher gespannt waren/ als eS das Danksagungsschreibenvom 29 . April ahnen ließ; denn diese Forderungen giengeunicht bloß auf Aufhebung der Leibeigenschaft/ aufLoökäus-lichkeit der Feudallasten/ Milderung anderer Gebühren,gleiche Ausdehnung der Abgaben / auf Polizeireformen undökonomische Gegenstände/ sondern auf Mitregierung desLandes eigentlich aus! Dieß ist die offene Tendenz desgrößten Theiles obiger Punkte!

Man vergleiche das im vorigen Paragraphen angeführteDankschreiben/ in welchem es unter andern» heißt : eS<daS Volk) verlangt nicht den Umsturz der Regierungs-form."Wäre aber der bisherige Regent und Souverän durchBewilligung besagter Punkte nicht beinahe zu einem leerenPhantome herabgesunken und die bisherige Verfassung wesent-lich verändert worden?

Wahr ist eS: die große Mehrheit des stillen/ gutmüthi-gen Volkes verlangte so etwas keineswegs / und blieb mitder Idee und dem noch geheim gehaltenen Streben nachgänzlicher Unabhängigkeit eine geraume Zeit lang unbekannt,

17. Verhandlungen des Kapitels über die 6i Bitt-und Klagpunkte.

Fürstabt Beda/ der die Wichtigkeit/ so wie auch dietheilweise Ungereimtheit der Forderungen der Landschaft wohleinsah/ brachte jene vor das Kapitel/ um.solche zu unter-suche«/ zu befriedigen oder abzuweisen.

Niemanden lag das Ansehen und die Rechte des Stiftes

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