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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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wurden für einen solchen Fall ihrer Pflichten gegen dasStift enthoben, um ohne allen Rückblick auf dessen InteresseRecht sprechen zu können.

39) Die bisherige Strenges?) der Konfiskationenin dem traurigen Falle der Selbstentleibung ward gerügtund liberalere Behandlung empfohlen.

4o bis 44) Man wollte mehrere Reformen in Hinsichtder Wasenmeifter/ derHatschiere, deren Bestellung von Seitedes Landes; der Taxe für Pässe; der Schulen, über derenEinrichtung die Vorgesetzten und Pfarrer wachen und derenAufnahme befördern sollen.

45) Den Frauenklöstern soll untersagt sein, für dieAufnahme der Novizen eine größere Summe zu verlangen,als die vom Fürsten und Volk zu bestimmende.

46) In Betreff der Zunftlibelle wurde theils aufAbschaffung, theils auf bessere Polizei angetragen.

47) Aufnahme von Kirchenopfern für die wahrhaftArmen des Landes.

48) DaS Stift soll das Recht der Verjährunggegen die Freiheiten und Rechte dcö Volkes nicht geltendmachen dürfen.

49 und 50) ZugeschwemmteS Holz, wie auch dieFischenz und Jagdbarkeit, die dem Stifte allein ge-hörten , sollten nun auch der Landschaft zukommen.

51) Ohne Bewilligung der Gemeinden haben keine neueTavernen oder Zapfenschenken zu entstehen.

52) Beschwerde über den Abzug bei Auslösung derTöchter, die sich außer Land verheirathen oder in ein Klo-ster treten.

53) Der Zug eines Gutes, auf welchem fremde Kapi-talien haften, soll frei sein.

54) Das Stift und geistliche Personen mögen bei Aus-fällen und Ganten kein Vorrecht haben, und

55) Keine Liegenschaften von Anfällen der Kloster-geistlichen an sich bringen könne».