Buch 
Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
Entstehung
Seite
69
JPEG-Download
 

den als ein unmächtigeS Wagestück eines mißvergnügtenMönchskomplottes angesehen und abgewiesen worden ^).

Die Feier des Jubiläums (Jubelablaßes) im Frühlingvon 1796, welche Kaiser Franz !l. für seine vordcröfterreichi-schen Staaten veranstaltet hatte, wurde auch auf das St. Gal-lische Gebiet ausgedehnt. Die Zeit ihrer frommen Uebungenstoß in ruhiger Stille vorüber. Der Landmann widmete sichder Andacht; selbst solche, die im Ruft revolutionärer Gesin-nungen standen, bewiesen sich im Oeffentlichen sehr religiös,und man sah eine neue Probe von dem, wenn schon nur aufeine sehr kurze Dauer, waö die Kirche über die Gemüthervermag. Da starb unvermuthet der Fürstabt Beda.

25. Tod des Fürstabtes Beda.

Am 19. Mai 1796 beschloß Beda die edle, wohlthätigeLaufbahn seines verdienstvollen Lebens. Der gute Greisunterlag den Altersschwächen, Rheumatismen und andernkrampfhaften Zufällen, die ihm seit einigen Jahren wechsel-weise hart zugesetzt hatten. Die kurz vorher in helle Flam-men auflodernden Unruhen des Mischen Gebietes und dieSpannung mit der Opposition im Kapitel wirkten aber nochweit gewattthätiger auf die geistige Masse deö FürstabteS,daß sie dahin welkte.

Er, der im ganzen Lande nur Freunde, in den angren-zenden Staaten der Schweiz und Deutschlands wegen seineswarmen Eifers und seiner beispiellosen Aufopferungen für da§Beste seines Volkes, ungehcuchelte Verehrer zählte; Er, der

*) Von der schon am 20 . Jänner erfolgten geheimen Erklärungund Protestation des Konvents wider den gütlichen Vertrag, kraftwelcherdas St. Gallische Volk rebellische Unterthanenbetitelt und in ausdrücklichen Worten gesagt wird: daß sie, dieKonventualen, und ihre Nachkommen bei sich ergebender Gelegen-heit und veränderten Zeitumstä'nden von den 6i Artikeln des güt-lichen Vertrages ganz abgehen und dieselben nach Gefallen ver-nichten mögen" (Botschaft des Kl. Rathes des K. St. Gallenvom 6. Mai 1805) wußten die jünger» Konventglieder Nichts.