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unterzeichnete Instrument den Ausschüsse» / welche er an seinenTisch lud und mit Beweisen von Wohlwollen sehr angenehmüberraschte. Hätte er fortgefahren / so nach dem Sinne undHerzen des guten Beda zu handeln, wie bald hätte er sichim Besitze der Liebe und des Zutrauens seines VölkgenSglücklich fühlen können! — Aber dieses traute ihm nie, undein Theil desselben überhäufte ihn bald wieder mit Schimpfund Lästerungen ^).
36. Der neue Landrath; Revision des Landmanda-tes; dieStadtWyl verlangt mehrere Freiheiten.
Vermöge letzterer Konvention erhielt die Alt-St. Gal-lische Landschaft das Recht/ einen Landrath von 51 Gliedernaufzustellen/ welche von den Amtsgemeinden der 5 Aemterdurch freies Stimmenmehr je von 3 zu 3 Jahren gewähltwerden sollten. Dieser Landrath ernannte dann aus seinerMitte einen Landrathsobmann, einen engern AuSschuß von11 Gliedern/ und einen Landesseckelmcister; ferner einenLandrathsschreiber und Weibel. — So war demnach das rast-lose Streben der Ausschüsse nach demokratischen Formenguten Theiles befriedigt.
Die Obliegenheit des Landratheö war/ für Aufrechthal-tung der allgemeinen Rechte und Freiheiten des Landes undder besondern Rechtsamen der Gemeinden zu wachen, wie sieder Vertrag von 1795 und die nachherigen Erläuterungendesselben bestimmt und zugesichert hatten/ alles laut der Land-rathsordnung/ welche mit den letzten Erläuterungen verfaßtund festgesetzt wurde.
Schon unterm 13. August, einzig auf die Garantie dervermittelnden Schirmorte gestützt/ nahmen die Amtsgemein-den die Wahlen des Landrathes vor sich / und bei dessenerster Versammlung am 16. wurde Johannes Künzle
') „Es ist nicht leicht zu sagen, mit welcher Wuth, mit wel-schen Beschuldigungen und Schimpfreden böse Menschen gegen„den Abten loszogen." Tageb. P. G. Br. I. Th. S. 297.