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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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ableiten , das der Schwer; drohete. Sie wurde den 27. Dezem-ber 1797 zu Aarau mit den gewöhnlichen Feierlichkeiten er-öffnet.

Ihre Berathschlagungen erzielten aber keineswegs eineRevision oder Vereinfachung politischer Formen, noch staats-rechtliche Verbesserungen der bisherigen Verhältnisse der Un-terthanen-Lande; nur die alten Bünde sollten neuerdingsbeschworen und auf ewige Zeiten bestätigt werden, was dannauch geschah, so sehr der Gesandte von Basel das Zweckloseund Unpassende jener Bünde bei den damaligen Verhältnissenund dem Geiste der Zeit ins Licht stellte.

Auch der Fürstabt von St. Gallen sah diese Bundeser-neuerung als eine heilbringende Demonstration von brüderli-cher Eintracht aller Schweizerstände für das Ausland an undließ durch seinen Abgeordneten mit den übrigen Gesandtenfeierlich schwören: alle die Bünde, welche zwischen den eid-genössischen Ständen und Orten geschlossen worden, fest, un-verbrüchlich und stets zu erhalten, treulich zu handhaben undzu schützen." Allein zu spät!

-29. Die Grafschaft Toggenburg fällt vom StifteSt. Gallen ab und setzt sich in Freiheit-

Die Bewohner von Toggenburg, ein thätiges und kraft-volles Bergvolk, das unter sich sehr gebildete und reiche Leutezählt, waren im Ganzen ruhige Zuschauer bei dem großenpolitischen Akt geblieben, den ihre Brüder in der alt.sttf-tischen Landschaft im Angesicht von ganz Helveüen aufführte».Zwar fehlte es auch dort nicht an Versuchen zur Erzielungneuer politischer Formen; allein solche Absichten und Unter-nehmungen waren biSdahin mehr die Sache einiger Priva-ten, als der Gesammtheit des, Volkes gewesen.

Das Toggenburg hatte lange schon seinen eigenen Landrathund überhaupt mehr Rechte und Freiheiten als irgend ein ande-res Unterthancn-Land in der alten Eidgenossenschaft; seineVerfassung stand unter der Garantie der mächtigsten Stände