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der Schweiz/ Zürich und Bern/ die seit dem unseligenZwiste von 1712 ihre Treue an den Interessen sowohl des Abteö,als Landesherr»/ als auch des VolkeS/ vielfach erprobten.
Von Seite des Stiftes St. Gallen hatte man schon1795 die Auslösung vom Fall und Fastnachtshuhn bewilligt;allein die Freiheitsmänncr von Toggenburg/ damit nicht zu-frieden/ traten im Sommer 1797 mit starken Forderungenauf/ welche weder die zu Schwarzenbach noch zu Wyleröffneten Konferenzen mit den St. Gallischen Abgeordneten zubeschwichtigen im Stande waren. Indessen zirkulirten revo-lutionäre Flugschriften; eö bildeten sich KlubbS/ die daS Volkbearbeiteten — und daS Resultat aller dieser Schritte wargänzliche Losreißung von allen Verbindungen mit dem bishe-rigen Landcöherrn. Schon am 27. Jenner 1798 errichteten ei-nige Gemeinden FrcihcitSbäume und zwei Tage später wurdeauf einer LandSgemeinde die völlige Unabhängigkeit der gan-zen Landschaft ausgerufen. Doch nicht so leicht konnten sichdie Führer des Volkes in die neuen politischen Verhältnissefinden; noch zoa die Reliaion eine Art Scheidewand zwischenden Anhängern beider Konfessionen/ und es kam den 29. Märzwirklich dahin / daß jede GlaubenSparthei für sich eigene Be-amtete wählte.
Indessen waren bereits am 10. Hornung vier Deputirtenach St. Gallen gekommen/ um vom Stifte eine förmlicheUnabhängigkcitS-Erklärung zu verlangen-). DaS Kapitelstellte solche auch wirklich auS^); der Fürstabt aber war
Das Stift St. Gallen solle keine Grundstücke mehr käuflichv an sich bringen können; das Mannschaftsrecht und die Besetzung des
t- Landgerichts soll den Bewohnern des Landes zustehe» / u. dgl. m.
^ « krseten8!oiie8 putiNse !» Tageb. P. G. Bk. I-TH.303.
2 ) Der Kaufschilling / um welchen Abt Ulrich VIII. die Graf-. schaff Toggenburg im I. 1468 erworben/ wurde vom Lande an
v das Stift zurückbczahlt: i4/äoo fl. rheinisch.
^ b) „Man behielt sich aber einige Bedingungen vor/ weil an-
it „ders z» handeln damals kein Grund für uns vorhanden war."
,, Tageb. P. G. Br. l. Th. S. 308.
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