»schrift deS göttliche» Stifters dieser heil. Religion/ an»die Lehre eurer rechtmäßig von Gott bestellten Hirten und»an die Einigkeit der Kirche haltet/ bei welcher bis anS»Ende der Zeiten zu verbleiben der göttliche Heiland feier-»lich versprochen hat« — u. s. w. ')
Ueber den zweiten vorgelegten Fragepunkt fand das Oftfizium für gut/ — ein gänzliches Stillschweigen zu beobach-ten-).
Dieses Stillschweigen und die bedenklichen Winke fürdie Zukunft waren gewiß nicht geeignet/ die bangen Besorg-nisse in Rücksicht der Religion zu zerstreuen. WaS voraus zusehen war/ geschah. Auf einer am 24. April zu Goßau abge-haltenen Landsgemeinde (wohin- die Bewohner des Roscha-cheramtes paarweise/ jeder in der rechten Hand einen derbenStock/ in der linken aber den Rosenkranz haltend/ unter lau-tem Gebete und abwechselnden Flüchen Wider Einheimischeund auswärtige Franzosen) wurde daö teuflische Ding —Konstitution — fast einhellig verworfen. Roch am 6. Mai/als die Franken nach Wyl kamen / verwarf die Gemeinde Tab -lat die Konstitution wieder. Zum Glücke äußerte sich derheilige Ingrimm nur durch Drohungen/ die aber bald wieSeifenblasen zerplatzten.
') Diese Erklärung ist unterschrieben: «?- klaoiäus OlLolsli«»in spiritualilins Zvnernlis. 20. April 1798."
D Und doch hieß es in eben dieser Erklärung: »3) Da wir„nun durch diese Erklärung unserm Hirtenamte eine vollkommene„Genüge geleistet haben" (?) u.s.w. — „Der andern Frage/ weil„sie uns nichts angieng/ wichen wir absichtlich aus. Denn waS„wir auch geantwortet haben würde»/ so hätten wir durch Ver-„ neinung entweder beim Landrathe und den Franken/ oder durch„Bejahung bei dem Volke nothwendig anstoßen müßen. Daher„schickten wir diese verfängliche Frage dem Landrathe/ der uns-.eine Falle bereitet hatte/ billig zurück." Lageb.P.G.Br. H-ThtS. 19.