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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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vortrefflicher Beweis der Klugheit und Liberalität diesergeistlichen Behörde^).

Das St. Gallische Offizium, an dessen Spitze nun-mehr der Fiskal Jakob Germann stand, mißbilligte zwardiese Erklärung nicht; doch wollte es seinerseits mit derSprache nicht heraus. Endlich nöthigte ihm die oberste Lan-desstelle ein Gutachten ab, indem sie ihm und der ganzenGeistlichkeit folgende zwei Punkte zur Entscheidung vorlegte:

1) Ob die neue Konstitution etwas gegen den kathol.Glauben enthalte? und

2) Ob dieselbe anzunehmen oder zu verwerfen sei?.,

Auf einer deßhalb gehaltenen Art von Synode, am

19. April, wurde Folgendes geantwortet, und durch denDruck bekannt gemacht:

,,i) Daß die neue bürgerliche, znr Annahme vorgelegte» Konstitution im 6. Artikel nach dem buchstäblichen Sinne»der Worte, wie sie wirklich da liefen" biSanhin nichts»enthalte, waS einem Glaubensartikel geradezu widerspreche,»oder die öffentliche Uebung der christkatholischen Religion»im Allgemeinen hindere. "

' 2 ) Und weil uns durch benannte zur Annahme vorge-»legte Konstitution die freie ungehinderte Ausübung unserer» christkatholischen Religion zugesichert wird, der sechste»Artikel aber in Folge der Zeit verschiedener Auslegungen»fähig sein könnte, welche mit der Lehre und freien Ausübung»unserer heil. Religion eben sowohl als mit der feierlich zu-, gesicherten Gewissensfreiheit im Widersprüche stehen könn-ten, so ermähnen wir euch, wenn dieser nicht zu erwar-tende Fall je eintreten sollte, daß ihr euch nach der Vor-

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vice rvlegimus ot eju8 tenorem msture tentgvimiis, expressis«verbis nidil us^ue nunc contiiiet, k^iocl exercikdvn pudlicum« Religion,« edristisns, eatdolics inkideret. Rgnilein ergo er csusa«Religion!« repuäiare präsent! rernin kscie nee co»«nItni>,, nee«etiom Rrineipü« rvligioni« nostrse consentaneum toro orditra-

«>nur,» ote. Erklärung des bischSfl. OfficiumS von Konstanz.