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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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mit den deutschen Völkern den Feind vom vaterländischenBoden vertreiben und ihre siegreichen Fahnen bis in dasHerz Frankreichs hineintragen würden. Der Minister Wick-ham theilte zu diesem Zwecke seine englischen Guincen mitbeiden Händen aus. Nach seinen Instruktionen/ welche dienachherigen Ereignisse bestimmt genug offenbarten/ sollte Hel«vetien zum Fcuerheerd einer Kontrerevolution gemacht undvon da auS der tödtlichste Streich gegen Frankreich geführtwerden.

Furstalt Pankraz fand bei den Prinzen und andernGroßen deS Kaiserhofcs gute Aufnahme. Das ganz Einfachein seinem Anzüge/ seine Bedienung und Lebensweise nahmensehr Vortheilhaft für ihn ei»/ weil es mit dem höfischenPrunke und Luxus der deutschen Reichsprälaten gewaltigkontrastirte. Man wunderte sich nicht wenig/ einen der an«gesehensten Acbte Europas die Gassen WienS zu Fuße durch«wandern und sein Absteigquartier in einer Klosterzelle neh«wen zu sehen; denn mitten in der hochverfeinerten Haupt-stadt blieb Pankraz der strengen Mönchssitte/ wie in St. Gal«len/ getreu.

Am 24 . Juni erschien ein gedrucktes Proklam oderManifest von ihm ^)/ in welchem er wider Alles seit AuSbruchder Revolution inseinen Landen Geschehenes feierlichprotestirtt/ sein Eigenthum und die hoheitlichcn Rechte re«klamirte und mit der höchsten Ungnade Sr. k. k. Majestätdrohte/ welche bereit wären / daS ihm zugefügte Unrecht zubestrafen und ihn in den Besitz aller Gerechtsamen deS Stif«tes wieder einzusetzen"/ u. s. f.

Dieses Aktenstück wurde in der alten Landschaft

') Unterm Datum Wien/ 9. Juni 1798.

D Unter anderm hieß es darin:Da das Bündniß/ in welchemdas Stift mit 4 schweizerischen Kantonen stand/ durch die Um-wälzung der Verfassung gänzlich gehoben sei/ so bleibe das fürst-liche Stift als ein exemter Reichsstand in seiner ehemaligen und«bisherigen Verbindung mit dem heiligen römischen Reiche u. s. i-"