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akle Zugänge deS Stiftes besetzte, selbst in das Innere desselbenMannschaft legte und die Zimmer der beiden Obern mit Auf.driickung deö SiegelS der Republik verschloß. Jede Kom.munikation der Kapitularen mit dem Landvolke ward ab.geschnitten; sogar in der Kirche marschirten Wachen auf undab, um jeden etwa unter dem Vorwande des Gottesdienstes zumachenden Versuch eines mündlichen oder schriftlichen Ver.kehrS zu vereiteln. So verflossen zwei Tage in gespannter Er-wartung.—Am 4. Jänner gegen 7 Uhr in der Frühe kam einBefehl vom Regierungsstatthalter an alle geistlichen Bewohnerdes Stiftes, sich zu versammeln. — Das Schreiben, inwelchem der Befehl enthalten war, lautete so:
„Bürger!
„Das VollziehungS-Direktorium der Einen und untheil-baren helvetischen Republik — In Erwägung, daß Ihr durch> ansehnliche Veräußerungen von Büchern und Kostbarkeiten§ des Klosters Euch an dem National-Eigenthum vergangen;I „ Jq Erwägung, daß Ihr durch sträfliche Verbindungen' mit dem AuSlande Euch gegen den Staat und die öffentliche^ Ruhe schuldig gemacht — hat in Folge deS 16. Artikels deSGesetzes vom 17. Herbstmonat vorigen JahrS, dem bis anhinvon Euch kein Genüge geleistet wurde, — mir den gemessenenAuftrag ertheilt, Euch seinen Willen dahin bekannt zu machen,daß Ihr alle ohne Ausnahme und ungesäumt daS Gebiet der Re-publik zu verlassen gehalten seyn sollet; jedoch werden 15 bis aufweitere Verfügung zur Besorgung des Gottesdienstes verbleiben.
„ Mit der genauesten Vollziehung dieses Befehles beauf.tragt, ladeich Euch, Bürger! insgesamt ein, demselben ohneAnstand ein volles Genüge zu leisten, und sind zu diesem Endehin die nöthigen Vorbereitungen getroffen und die tzrforder-lichen Kutschen bereit, um Euch sogleich aufzunehmen undan die Grenze zu bringen.
„Republikanischer Gruß!
„ Der Regierungsstatthalter vom Kanton Säntis:
„Joh. Kaspar Bolt."