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seiner Mitbrüder aus der Schweiz deportier wurde. Am Endevon 1798 lud die oberste Staatsgewalt in Helvetica den Bischofvon Konstanz ein, die Besorgung geistlicher Dinge statt deSAbtes von St. Gallen in d,en betreffenden Bezirken des Kan-tons Säntis zu übernehmen, was aber erst im Oktober von 1800-geschah. Und auch jetzt hörte I. Germann, ein zwar from-mer und allgemein geachteter Priester, jedoch sehr ängstlichund von beschränktem Geiste, nicht auf, nach hierarchischenGrundsätzen ganz geheim im Namen deS Abtes zu handeln.
70. EinigeAktenstückeinBetreffderAufhebung des
St. Gallischen Ordinariates von Seite der hel-vetisch e n R eg i e ru ng.
Auszug aus dem Schreiben des Ministers Stopfer an denBischof zu Konstanz.
Eben als die helvetische Regierung den Befehl zur De-portation der Stiftsgeistlichen auS der Schweiz gegeben hatte,ließ ste durch ihren Minister Stapfer den Bischof zu Konstanzzur Uebernahme der geistlichen Gerichtsbarkeit in den ehemalsSt. Gallischen Bezirken einladen. DaS Schreiben ist vomZi. Dezember und in sehr harten Ausdrücken verfaßt; hiereinige Stellen desselben:
„Ungern ergriff die helvetische Regierung die Strenge„gegen die Klostergeistlichcn von St. Gallen. Allein sie gläubt„eS der Nation und ihren Rechten schuldig zu sein, und„überdicß hofft sie, daß die bisherigen geistlichen Rechte des„Abtes von St. Gallen in ihren Händen besser werden aufge-hoben sein. Ich soll Sie einladen, dieselben ungesäumt zu„übernehmen. DaS helvetische VollziehungS-Direktorium kann„weder einer ganzen geistlichen Kongregation, noch einzelnen„Gliedern sein Zutrauen länger schenken, nachdem dieselbe daS„Eigenthum der Nation so frech geschmälert hat, und überdieß„so oft und auf alle Weise den FanatiSmuS zu unterhalten sucht.„Ich habe von Vergehen der letztem Art mancherlei Belege,„leider! schreiben sie sich sogar aus den letzten Tagen her.
„Es scheint, das Kloster von St. Gallen habe seine