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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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Bewohner gleichsam dazu geeignet/ den Saamen der religiösenZwietracht in Helvetien auszustreuen. Die Geschichte hat da-von Spuren auszuweisen/ welche mit Bürgerblut bezeich-net sind.

Hochwürdiger Herr! Ihnen kömmt eS zu/ die Waffenabzustumpfen / deren sich auch jetzt der Fanatismus gegen diebürgerlichen Rechte zu bedienen wagt. Man vermengt die po-litischen Maßregeln/ welche die helvetische Regierung gegendie St. Gallischen Mönche nimmt/ mit der Religion; manschildert jene alö eben so viele Eingriffe in die angelobteGewissensfreiheit und sucht so anarchische Auftritte einzukei-len/ indem man schon schändliche Gerüchte/ die Mord undBrand drohe»/ verbreitet."

Das bischöfliche Ansehen/ welches das Ordinariat vonSt. Gallen bisher genoß / darf nicht in so treulosen Händenruhen. Die helvetische Regierung will nicht die Rechte derKirche lahmen; aber sie will/ und hat dazu alle Befugnisse vorGott und Menschen/ sie will/daß keine kirchliche Autorität diepolitische Ruhe ihres Volkes erschüttere/ u. s. w.

Ich habe die Aktenstücke gelesen / welche mich hinlänglichüberzeugen / daß eine kühne Usurpation allmählich das Ordi-nariat von St. Gallen auf Unkosten Ihrer bischöflichen Rechteerhobenhat. Ich weißeS/ daß eben diese Usurpation die Quelleder bedeutendsten Streitigkeiten war/ bei denen Ihre Vorfah-ren der List und der Bestechung der Aebte eine mildere Nach-giebigkeit entgegen setzten.

Die Zeit ist gekommen/ diese Anmaßung zu enden undSie erhalten wieder/ was man in früheren Zeiten Ihnen ent-rissen hat. Die Sache leidet keinen Aufschub. Ich erwarteeine Antwort/ welche meiner Regierung zeige / daß die geist-lichen Bande/ welche Sie an Helvetien binde»/ Ihnenheiliger sind/ als Rücksichten der Gefälligkeit gegen einenAmtSgenossen/ der seine Heerde treulos verließ und seineMitbrüder inS Unglück stürzt.

Sollten päpstliche Verfügungen von Ihrer Gewissenhaf-