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gewesen, wenn die ehemals Mische Landschaft von denkontrahirenden Mächten, so wie andere Theile der Schweiz,für frei und unabhängig anerkannt, den Abten wieder alsihren Landesherr« begrüßt und in seine Rechtsame eingesetzthätte. Aber würde Frankreich die Wiedereinsetzung deö AbteSgebilligt haben?
76. Alois Reding erster Landammann der Schweiz;abermals ein neuerVerfassungSentwurf; Redingtritt von der Regierung ab.
Der neue Senat und der von ihm den 21 . Wintermonaterwählte erste Landammann der Schweiz, AloiS Reding,flößten dem großem Theile der Bewohner Helveticas mehrZutrauen ein, als die vorige provisorische Regierung. Jenerwar von dem gesetzgebenden Rathe aus einer ihm vorgelegten. Liste ernannt, meistens aus Oppositionsmännern der auf-gelösten Tagsatzung und ehemaligen Regierungsgliedern ari-stokratischer Kantone. Reding, der Retter deö Kriegs-ruhmcS unserer Väter im Frühling 1798 , berechtigte zur! Hoffnung, daß er auch daS Steuerruder der Republik mitKraft und Würde zu führen verstünde. Wirklich that er meh-rere Schritte von großer Wichtigkeit für daS allgemeineWohl; allein nur zu frühe scheiterten seine ächt patriotischenPlane an den schlauen Kunstgriffen deö französischen Kabinet-tes und der gereizten Eifersucht helvetischer Einheitsfreunde.
Redingö Periode wäre für die Wiederherstellung desStiftes St. Gallen äußerst günstig gewesen, wenn Abt Pan-kraz dieselbe durch aufrichtige Verzichtleistung auf landes-herrliche Rechte zu benutzen verstanden hätte. Sowie der frommeund stille Fürstabt zu Einsicdeln, mit Hintansetzung politischerRechte seines Klosters, das Eigenthum desselben wieder erhieltund am 12. Jänner 1802 seinen Einzug in solches feierte, sowürde Pankraz den gleichen Zweck erreicht haben, wenn ervon seinen Ansprüchen auf Landeshoheit zurückgekommen wäre.Erst im Herbste 1802 schien er einmal diese Gesinnung zu
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