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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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bleibe«/ um keinem Verdacht Platz zu gebe«/ wie der Capod'Jstria ihm schon gesagt hatte/ ich hetze die Angehörigenauf/ nahm ich Abschied vom Hr. Nuntius am 8. dieses. Beidiesem Anlaß sagte der ehrliche Wulli in Gegenwart deSHrn. Nuntius und Cherubini/ an meiner Stelle hätteer auch so gehandelt; ich hätte mich rechtschaffen benommen/ich solle standhaft sein.

Hr. Nuntius wünschte/ daß ich zu ihm nach Einsie-de ln kommen möchte / das ich versprach. Hr. Nuntius gabwegen den Klöstern ein Memorial der Tagsatzung ein; eSerhielt den Beifall der fremden Gesandten und in der Tag-satzung giengen alle seine kerlts glücklich durch mit 12 Stim-men. Die Klöster sind also gesichert. Von St. Gallendurfte Hr. Nuntius nichts melden / um nicht den auswärti-gen Gesandten zu mißfallen. So geschah es auch 1804.Nun steht St. Gallen allein auf dem Kampfplätze.

Den 9. verließ ich Zürich und den 13. kam-und S.

in Muri zu mir. Hr. hatte Gelegenheit mich zu war-nen/ nicht zu weit mich herauszulassen. S. führte das Wortund sprach nur von Wiederherstellung der Abtei oder deSKlosters. Ich bemerkte ihm die Schwierigkeiten wegen Zu-rückerstattung des Eigenthums; ich zeigte ihm die Nichtigkeitdes Tituls der Staatsgüter; ich berechnete die Nothwendigkei-ten des Stiftes und die Unzulänglichkeit einer Millionich machte ihn aufmerksam auf die Folgen/ aufdie Neckereien von Seite der Regierung und die vielen Zwi-stigkeitcn/ die bei Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeitenund Kollaturrechte entstehen würden/ u. s. w.

Ueber die Landesherrlichkeiten sagte ich dann Fol-gendes: An sich selbst suche'ich die Landesherrlichkeit nicht/ich und meine Kapitularen begreifen wohl/ daß dieselbezur Last ist; aber sie schützet uns in unserm Eigenthum/ siebefreit uns von tausend Neckereien. Wenn das Stift eineehrenhafte/ sichere Existenz haben/ wenn eS seine geistlicheJurisdiktion ungehindert nach den geistlichen Rechte»/ nach