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Augen des Abtes war, so führte es ihn doch auch nicht zumZiele, weil es den Beifall der Gesandten der Alliirtcn nichthatte. Und in welche Verwickelungen wäre daS Stift alSMitrcgent, besonders unter einem Abte wie Pankraz,mit dem Lande gerathen? Wahrlich, großartiger als dieseIdee, war sein Wahlspruch: „entweder Cäsar oder garNichts!" Die schweizerische Tagsatzung von 1814 wies alleseine Forderungen ab.
96. Der9te Artikel der Erklärung des Kongresses
zu Wien i8iä über die Angelegenheiten der
Schweiz.
Noch glänzte dem Fürstabten Pankraz 1815 ein Sternder Hoffnung am Horizonte von Wien, wo sich ein großereuropäischer Kongreß versammelt halte, um die Verhältnisseverschiedener Staaten zu ordnen und fesizusetzen. Aber diealliirten Mächte hatten ihr System in Betreff der Schweiznicht geändert und auch ihnen, wie dem frühern Herrscherim Palafte der Tuilerien, kam eö unthunlich vor, denehemaligen Souverän neben die neue Kantonsregierung vonSt. Gallen hinzusetzen. ES erschien von ihnen unterm 20. März1815 eine Erklärung über die politischen Angelegenheitender Schweiz; der 9. Artikel lautete also: „die dazwischen-kommenden Mächte, anerkennend, daß die Gerechtigkeit er-„ heische, dem Fürstabt von St. Gallen ein ehrenvolles und„unabhängiges Dasein zu sichern, verordnen: der Kanton„ St. Gallen wird ihm einen lebenslänglichen Jahrgehalt von„6000 Reichsgulden, und seinen Beamteten einen lebens-„ länglichen Jahrgchalt von 2000 Reichsgulden bezahlen. Diese„Jahrgehalte sollen, vom 1. Januar 1815 an gerechnet,„vierteljährlich.dem Dircktorialkanton zugestellt werden,„welcher dieselben nach obigem Verhältnisse an die Verfügung„des Fürftabtes von St. Gallen und seiner Beamteten wird„auszählen lassen." — So war also die Aufhebung deSStiftes St. Gallen als etwas faktisch Geschehenes von den