standcS sei durch ein gräßliches Verbrechen verletzt worden/welches nur durch eine exemplarische und aller Strenge derkanonischen Strafen angemessene Züchtigung könnte ausgesöhntwerden.
Er urtheilte also/ beide Männer wären in die Exkom-munikation gefallen/ und da der eine aus ihnen bald nach-her/ auf christliche Weise mit den Sakramenten versehen/ ge-storben und auf dem Gottesacker zu Roschach, wohin ergehörte/ begraben worden war, so tobte er dagegen undglaubte, der Gottesacker wäre entweiht und der Leichnammüßte auSgegraben werden, und er hätte es auch dahinge-bracht, wenn es nicht der Pfarrer des Ortes, P. AntonGehrig, ihm rund abgeschlagen und vernunftgemäß ihn darangehindert härte. Denn die Angeklagten waren weder verhörtworden, noch war entschieden, daß sie die Kirchenstrafe sichzugezogen hätten.
Da also der Todte frei blieb, so dachte der Offizial aufdie Bestrafung des noch Lebenden, und er brachte e§ durchseine UeberredungSkünste bei dem Fürftabten (Beda) dahin,daß ihm eine öffentliche Kirchcnbuße zu thun auferlegt wurde.Der Auftritt sollte feierlich und nach kirchlichen Gebräuchenvorgenommen werden.
ES wurde verordnet, daß der Angeklagte am Drcifaltig-keitö-Sonntage sich vor der Thüre der Pfarrkirche zu M ör.schweil stellen, dort auf den Knieen den Kaplan um Ver-zeihung bitte», darauf die Lossprechung vom Banne voneinem eigens dazu Bevollmächtigten, der sich in einen Arm-sessel zu setzen hatte, erhalten, nachher in die Kirche treten,nnd der Kanzel gegenüber stehend, eine brennende Kerze inder Hand halten solle, während eine ganze Predigt über dieden Geistlichen zu erweisende Ehre würde gehalten werden.Nach diesen Vorgängen mußte er endlich eine Beichte ab-legen , und aus den Händen des Bevollmächtigten daS Abend-mahl empfangen, um so wieder zur Vereinigung mit derKirche zu gelangen, was alles genau beobachtet wurde.
- Der Bevollmächtigte, P. Gerold Brandenberg,vollzog den ihm unangenehmen Auftrag human und gelinde,und ermunterte den Beschuldigten, welcher bebte und weinte,