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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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als wenn er nach Menschengedenken die schrecklichste Thatverübt hätte. Seine Zerknirschung oder Beschämung gieng soweit, daß er unter der Kirchenporte vor Schluchzen nichtim Stande war, ein Wort zu sprechen. Der Kaplan botihm auf den Wink dcS Bevollmächtigten freundlich die Hand,mit der Versicherung gänzlicher Aussöhnung. Sehr geschicktlenkte mehrbesagter Bevollmächtigter seine Rede von derKanzel dahin: der Priefterstand sei allerdings ehrwürdig;aber die Geistlichen sollen sich befleißen, daß auch sie per-sönlich Ehre verdienen.

s. Der St. Magnus-Stab in St. Gallen.

Im Sommer i77o kam, auf Verlangen, P. Ig naz, einBenediktiner auS dem Kloster Fließen, im Allgäu, mit demStäbe des heiligen Abtes Magnns, um Felder, Weinberge,Heerden u. s. w. damit zu segnen. Dieser Stab soll nämlichdie Kraft haben, Mäuse, Ratten, Würmer und andere schäd-liche Insekten zu vertreiben.

3. Aufruhr einiger Laienbrüder im Kloster St.Gal-len im Jahr 1775 .

(Aus P. Joseph Blochs nötig Uistorisrn llosxitsli«

Der neue Kirchenbau.im Stifte St. Gallen war 1767vollendet. Kühn erhoben sich zwei nach den Regeln der schön-sten Symmetrie erbaute majestätische Thürme weit über dieZinnen des herrlichen Tempels nach dem Aether; aber erstFürstabt Bcda schmückte sie mit einem harmonischen Geläute,das ernst und feierlich über Gefilde und Thäler hin bis zuden glänzenden Fluchen des Bodensees die Stunden der An-dacht zur hohern Weihe des Geistes verkündete. Die Ordnungdieses Geläutes zu bestimmten Zeiten zu beobachten, lag inSt. Gallen einer nicht geringen Anzahl von Laienbrudern ob.Die vermehrte Menge der Glocken erforderte mehrere Armeals vorhin, um sie in Bewegung zu bringen, und es war deß-halb eine eigene Verordnung erschienen, die vom Fürstabten