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bewußt, zu unterziehen versprochen. Wir waren aber nichtso glücklich / darüber eine Antwort zu erhalten/ sondern wur.den darüber/ ohne daß wir nur Gegengründe eingeben oderVerzögerung erhalten konnten/ mit 50 Mann Militär un.untersucht und »«verhört versehen.
Das hochw. Kapitel erklärt hicmit noch einmal öffent-lich, daß an dasselbe von seines Fürsten Gesinnungen/ Ab.stcht seiner Reift/ der Reise selbst Nichts von Hochselben ge.langet ist. — Daß oberwähnteS Kapitel also zu was immerfür Absichten / die Regierung wieder an sich zu bringen/ oderdie Abgabe derselben zurückzufordern, nie seine Einwilligungodcr Einverständniß gegeben habe, oder je geben werde, sondernpünktlich bei jenem Inhalte zu bleiben und zu verharren ge.denke, welcher in den zwei Deputationen mündlich und schrift.lich von seiner Seite geäußert wurde. — ES trägt sich an,die Rechtfertigung seiner Nichttheilnahme öffentlich zur Be.ruhigung dcS Landes bekannt zu machen.
Daß wir aber keine Macht haben, als Untergebeneunsere hohe geistliche Obrigkeit peremtorisch zurück zu fordern,das liegt zu helle am Tage, als daß eö eines Beweises bedürfte.Daß aber eine hohe Landesregierung Kinder auffordern wolle,von dem Vater in öffentlichen Zeitungen mit Hintansetzungder schuldigen Ehrerbietung unrühmliche Meldung zum all.gemeinen Anstoße zu thun, darüber hoffen wir, daß es nichtin der Gesinnung einer hohen Regierung liege, uns zu solcheinem Schritte, der unserer Ehre eben sosehr als unserem Ge-wissen nachrheilig wäre, verleiten zu wollen. Die hoheObrigkeit für sich mag thun, was sie für gerecht hält; aberKindern kann dieß gegen den Vater nicht zugcmuthtt werden.
^<1 2 er 3. (Die Regierung hatte ein Inventarium,sowohl über die im Lande befindlichen Aktiva und Passiva,als auch über die außer Landes geschickte Waaren und wosolche sich befinden, vom Stifte verlangt und dasselbe zugleichaufgefordert/ den Kreditoren im Lande, welche es begehren,unverzüglich für ihre Forderungen hinlängliche Kaution zuleisten.) DaS Stift hat sich nie geweigert, den im Lande be.findlichen Kreditoren nicht nur Kaution, sondern sogar ge-nügsame Hupotbeken zu gestatten, und läßt sich das um so