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Im Auslande empfiengen auch einige Herrschaften l
Lehen vom Fürsten zu St. Gallen. Ich habe aber keine genug. r
same Kenntniß vom Halben/ um etwas Bestimmtes sagen zu k
können. s
Was die Lehen betrifft/ die der Fürst von St. Gallen r
von Sr. kaiserlichen Maj. empfängt/ läßt sich aus beiliegendem l
Lehenbriefe (Abt GotthardS) sehe»/ aus welchem auch r
noch das Verhältuiß dcö Stiftes St. Gallen mit dem Reiche i
erhellet. i
m. Herrlichkeiten. Der Fürst von St. Gallen hat Idie obere und niedere GerichtSherrlichkcit im St. Gallischen iLande/ im Toggenburg, die niedergcrichtSherrlichen Rechteim Oberrheinthal/ an manchen Orten deö ThurgauS, Idie obere und niedere GerichtSherrlichkcit cumuiLrivo mit den !
Kantonen in Oberriedt. >
Anmerkung. Wenn schon dieser Aufsatz sich nicht ganz !
auf Urkunden stützt/ so ist er doch in der Hinsicht nicht um !wichtig/ weil er zeigt/ woran man sich 1798 in St. Gallennoch hielt.
Am 1§. Augustmonat kam der Bürger Stockar vonAarau nach St. Gallen. Er zeigte viele Aufmerksamkeit aufobige Schrift/ die doch von der Verwaltungskammer desKamonö SäntiS nur mit Verachtung angesehen wurde. .Stockar wunderte sich/ daß sie ihm/ da er doch zu diesen ^Geschäfte bestimmt war/ nicht zugeschickt worden/ und fordertesogleich Kopiern.
45. Schreiben an den Hrn. von Steinherr,k. k. Regierungsrath, zu Basel, vom 2 ^. Amgustmonat 1798.
Ueberzeugt von der gütigen Zuneigung / womit sich Euer ^Hochwoblgebohren gegen unser bedrängtes Stift jüngfthin ^an das helvetische Direktorium auszuzeichnen beliebten, gab ^uns unser Gn. Fürst von Wien aus die Weisung/ uns anEuer Hochwohlbohren zu wenden, und Sie in seinem NamenLringendst zu ersuchen, Sie möchten des nun in Bälde abzu-fordernden Eides halben auf die nämliche Art, an dem schick-