Früheste Enlwicklung des deutschen Handels. <Von Karl Lamprecht.)
9
3.
Arüheste Knlrvicktung des deutschen Kandets.
Von Karl Lamprecht.
lAuS der „Deutschen Geschichte", 3. u. t. Aufl., 1SÜ4—OS, Berlin, Weidmannsche Buchhandlung.)
Nur sehr langsam ist in unserem Volke, trotz frühzeitiger Berührungmit den höheren Kulturen des Südens, ein wirtschaftliches Wertbewußtseinder Güter erwachsen. In der Zeit der Karlingen war es noch keineswegsvorhanden. Zwar gebrauchte man schon lange Münzen, ja man hattevielleicht schon damals ihre Kenntnis und Verwendung den Slawen ver-mitteilt: aber gleichwohl trug man sie noch in der unbequemen Geldkatzebei sich und war weit davon entfernt, das Geld als stehendes Verkehrs-mittel, als selbstverständlichen Wertmesser der wirtschaftlichen Güter zu be-trachten: wiederholt drohte die karlingische Gesetzgebung denen Strafe an,welche die Annahme vollwichtiger Denare verweigern sollten.
Wie die Volkswirtschaft den Wert des Geldes noch nicht erkannt hatte,so hatte das Rechtsleben noch keine Veranlassung gehabt, auch nur deneinfachsten Formen des kaufmännischen Verkehrs Einfluß auf seine Ent-wickelung zu gestatten. Ein speziell kaufmännisches Vertragsrecht war nochnicht vorhanden; der Normalvertrag war der Kauf oder der Tausch. Ver-tragsschulden konnten, wenn auch gerichtlich anerkannt, doch staatlich nichtbeigetrieben werden, denn es gab hierfür noch keine öffentliche Gewaltgerichtlicher Vollstreckung: vielmehr hatte jeder Gläubiger den Versuch zumachen, sich selbst zu befriedigen. Vergegenwärtigt man sich neben alledem,daß die Bürgschaft für Schuld bei den Sachsen, dem Hauptstamm des späte-ren Hansegebietes, erst durch einen Akt der fränkischen Gesetzgebung unterKarl dem Großen eingeführt zu sein scheint: so begreift man, daß nochbis tief ins 8. Jahrhundert hinein im eigentlichen Deutschland kein größererEigenhandel der Nation bestanden haben kann: noch dauerte völlig unge-brochen die Herrschaft ausschließlicher Naturalwirtschaft.
Erst nach weiteren Jahrhunderten drängte sich dem Gemeinbewußtseinder Nation die Tatsache auf, daß neben der ausschließlichen Wirtschafts-tätigkeit auf agrarischem Gebiete auch langsam zunächst der Handel, späterdie Industrie Rechte zu erwerben begannen: noch bedeutet althochdeutschelloukor» vornehmlich tauschen und erinnert an das angelsächsische esüp,„Vieh, Handelsgeschäft", noch versteht der Deutsche des 10. und 11. Jahr-hunderts unter Aält Vergeltung, Ersatz und nur ausnahmsweise Geld, undals Ertrag, Besitz überhaupt gilt ihm Mi-6Alcki, Getreide.
Gleichwohl entbehrten schon die merowingische wie die Karlingenzeit