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Die preußische Erhebung. 1813.
9. Oktober ist das „Edikt, den erleichterten Besitz und den freien Gebrauchdes Grundeigentums sowie die persönlichen Verhältnisse der Landbewohnerbetreffend", vom König vollzogen worden. Von dem Grundsatz ausgehend,daß „alles zu entfernen sei, was den einzelnen bisher hinderte, den Wohl-stand zu erlangen, den er nach dem Maß seiner Kräfte zu erreichen fähigwar", bestimmte es, daß jeder Einwohner zum eigentümlichen und Pfand-besitz unbeweglicher Grundstücke aller Art berechtigt sei; daß jeder Edel-mann ohne Nachteil seines Standes befugt sei, bürgerliche Gewerbe zutreiben, und jeder Bürger oder Bauer berechtigt sei, aus dem Bauern- inden Bürgerstand und aus dem Bürger- in den Bauernstand zu treten.Es setzte sodann fest, daß fernerhin kein Untertänigkeitsverhältnis ent-stehen solle, und daß „mit der Publikation der gegenwärtigen Verordnungdas bisherige Untertänigkeitsverhältnis derjenigen Untertanen, welche ihreBauerngüter erblich oder eigentümlich oder erbzinsweise oder erbpächtlichbesitzen, gänzlich aufhöre". Für alle übrigen Gutsuntertanen wurde be-stimmt: „Mit dem Martinitage 1810 hört alle Gutsuntertänigkeit in allenUnsern Staaten gänzlich auf. Nach dem Martinitage 1810 gibt es nurfreie Leute." Durch ein zweites Edikt vom 20. Oktober wurde sodannangeordnet, daß, wo auf den Domänen noch Erbuntertänigkeit bestände,sie schon am 1. Juni 1808 ihr Ende finden sollte.
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Die preußische KrHeöung. 1813.
Von Heinrich von Treitschke.
(Aus der „Deutschen Geschichte im neunzehnten Jahrhundert", L.—7. Ausl.,
Berlin, S. Hirzel, 18SS —1908.)
Am folgenden Tage unterzeichnete Friedrich Wilhelm das Landwehr-gesetz und den „Aufruf an Mein Volk". Es war die Rückkehr zur Wahr-heit und zum freien Handeln, wie Schleiermacher in einer freudevollenPredigt sagte. Das treue Volk atmete auf, da nun endlich jeder Zweifelschwand, die allzu harte Prüfung der Geduld und des Gehorsams vorüberwar. So hatte noch nie ein unumschränkter Herrscher zu seinem Landegeredet. Ein Hauch der Freiheit, wie er einst die äschyleischen Kriegs-lieder der Hellenensöhne erfüllte, wehte durch die schlichten, eindringlichenWorte, die der geistvolle Hippel in guter Stunde entworfen hatte. Mitherzlichem Vertrauen rief der König seine Brandenburger, Preußen,Echtester, Pommern und Litauer bei ihren alten Stammesnamen anund entbot sie zum heiligen Kampfe: „Keinen anderen Ausweg gibt es,als einen ehrenvollen Frieden oder einen ruhmvollen Untergang. Auch