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Treppenwitz der Weltgeschichte / von W.L. Hertslet
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Die Deutschen.

bildung der Erzählung von der Doppelehe eines Grafen Glei-chen; ein kritischer Versuch; Erfurt 1867.) In letztgenanntemWerk wird behauptet, daß „die 1562 erschienene liooorunioonnnuninin oollootanoa des Manlius nicht nur das erstegedruckte Buch sind, in welchem die Begebenheit mitgeteiltwird, sondern auch, wenn nicht die alleinige selbständigeQuelle für die Erzählung, doch wenigstens die einzige, welcheauf vollen Glauben Anspruch machen kann". Die Erwähnungbei Nicolaus von Siegen in dessen 1495 beendigtem Obronioiiinoeolssiastioimi ist ein späteres Einschiebsel. — Tettau ver-sucht die Erzählung zu halten, indem er sie auf Siegmund I.,Grafen von Gleichen (kam 1443 zur Regierung), überträgt,aber aus einer zweiten legitimen Frau eine bloße Geliebtemacht — mit einem Wort: Tettau versucht die Geschichte zuretten, indem er sie ausgiebt. Romantisch ausgeschmückt er-scheint sie zuerst bei Matth. Dresser in dessen 1584 und1585 erschienenen Rhetorik S. 86 f., sodann in desselbenAutors IsaZOAS bistorioa, Leipzig 1589 u. 1601. — Indem katholischen Buche „Geschichtslügen" wird S. 143 ange-geben, die Sage werde zuerst erwähnt im „Memorial, wasHerr M. Bucerus bei Oi. M. Luthern und M. Philipp Me-lanchthon ausrichten soll und im Falle, da sie es für gut an-sehen, danach weiter am Churfürsten von Sachsen zu bringen.Datum Melsungen Sonntag xost Oatbarinas 1539". Ferner

„Es war aber der bekannte Landgraf Philipp Po »Hessen, der in diesem„Memorial" unter ander»! auch durch Vernsnng auf das Beispiel des Grafen vonGleichen von Luther und Melanchthon zn der beabsichtigten „Doppelehe" die„Dispens" zu erhalten suchte, welche er später auch urkundlich erlangt hat lJanssen,Geschichte des deutschen Volkes, III. 403 ff.) I. H. von Falkenstein (L.uu1oota'rburingo-kloiägiavieusi», zchcudc Nachlaß, S. 312) bemerkt, daß jene Fabel vonder nnt päpstlicher Bewilligung geschlossenen Doppelehe eines Grafen von Gleichendazu hätte dienen sollen, die Bigamie des Landgraphcn Philipp zn entschuldigen."

Daß Luther diese „Doppelehe" gebilligt, ist auch nichtrichtig — er hat nur gesagt und das ist nicht zu bestreiten —aus der heiligen Schrift könne er die Vielweiberei ebensowenigverbieten als die Beschneidung; denn im alten Testament sei