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Die Deutsche».
fänger wird, der Vertrag nicht gehalten worden. Ein über-lebendes Kind soll den Hergang berichtet haben. In dervierten Auflage von 1577 wird die Erzählung noch aus-führlicher mitgeteilt, nachdem der Verfasser selbst in Hamelngewesen, die oben erwähnten Urkunden, die Brade und denDonat eingesehen, gemalte Fenster in der Kirche, die die Be-gebenheit darstellten und auch die Berghöhle, in der die Kinderverschwunden sein sollten, in Augenschein genommen hatte. Inder 1584 erschienenen Braunschweig-Lüneburgischen Chronikvon Bünting fehlt der Rattenfänger mit seinem Pakt wieder,dagegen erscheint die Rattengeschichte ausführlich bei Pomariusin seiner Chronik der Sachsen und Niedersachsen die 1588erschien; er verlegt das Datum jedoch auf 1376; — ausAthanasius Kirchers Nusuigia univsrsslis, Rom 1650, S. 232endlich stammt die Zuthat, daß die Kinder in Siebenbürgenwieder aus der Tiefe aufgetaucht seien. Bis hierher wardie Erzählung immer als wahr vorgetragen, nur ihre Aus-legung, ob der Teufel dabei seine Hand im Spiele gehabtoder nicht, lautete wohl verschieden. In einer Denkschriftaber, welche die Stadt Hameln selbst 1653 über ihre Ver-gangenheit ausarbeiten ließ, wird die Erzählung einfach alsFabel behandelt. Als aber die Merianschen Erben (zu Frank-furt a- M.), welche sich jene Denkschrift bestellt hatten, umsie zu einer „Topographie der Braunschweig-LüneburgischenLande" bearbeitet von Martin Zeiller (s 1661) zu benutzen,die Nattenfängergeschichte dennoch aus andern Quellen alswahr aufnahmen und 1654 von Samuel Erich der Lxoäusklainslsnsis erschien, erhob sich in Hameln ein Sturm derEntrüstung; und es erschien als Antwort darauf ein Flug-blatt des Senators Sebastian Spilcker „Gegenbericht vomvermeinten Ausgang der Kinder zu Hameln an der Weser",der in seiner Kritik jedoch vielleicht ein wenig zu weit ge-gangen ist, indem er sogar die Notizen in der „Brade" an-focht, und auch im ganzen wenig Erfolg hatte. Eine rationa-