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Treppenwitz der Weltgeschichte / von W.L. Hertslet
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377
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Die Engländer.

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Religion des Landes änderten, wie wenig Einfluß das Par-lament noch unter Heinrich VIII. und unter Elisabeth hatte,wie die Stuarts wirtschafteten, wie auch später der Adeleigentlich nicht nur das Oberhaus bildete, sondern vermittelstder ilowM/rs und anderer Einflüsse auch das Unter-

haus größtenteils bis zur Reformbill von 1832, — wennman ferner bedenkt, daß in der NaZnaObarra eineVertretung des Volkes überhaupt nicht zuge-sichert war, daß die nicht freien Menschen, die -Mai».?Leibeigene blieben und mit ihren „Sachen und Kindern" nachwie vor verkauft werden konnten, so wird man zugeben, daßvon derselben als einem „Bollwerk der Freiheit" eigentlichkeine Rede sein kann, höchstens als von einem Keim derFreiheit.

Gneist sagt über die NaZug, Oburta, Englische Verfassungs-geschichte, Berlin 1882, Seite 253, Note:

„Die urkundlichen Ausgaben und rechtskundigen Bearbeitungen der Llagna.oknitL sind nicht ganz mit derjenigen Sorgfalt behandelt worden, welche der Gegen-stand erwarten ließe. Die in staatsrechtlichen Fragen immer langsame Jurisprudenzhat die LlaZnL Obartg. lange Zeit wenig beachtet. Die Nechtsbiicher des Bracton,Britton und Fleta berühren sie kaum beiläufig; für die Gerichtspraxis bedurftees zuvor der Spezialisierung durch die lange Reihe der aus ihren Grundprinzipienhervorgegangenen Parlamentsstatuten. Erst seit den Zeiten der StnartS wurdedie Wissenschaft der Llasna Ollaita gerecht, insbesondere durch Herstellung desauthentischen Textes. Die Originalurkunde der Llagns. vliarta ist beschrieben vonBlackstone: t/re Seite XV. XVI. Sie befindet sich jetzt im Britischen

Museum."

Und nachdem er die wichtigsten Zugeständnisse des Königsskizziert hat (a. a. O. Seite 253):

„Mehr als dies hat die englische Baronie in Waffen, verbunden mit der Kirche,der Stadt London und unter Zustimmung des Landes auf dcni Höhepunkt ihrerErfolge nicht beansprucht; kein Znftimmungsrecht zum Erlaß königlicherVerordnungen, kein Recht auf Berufung einer cou»' cke ba»-o»re,keine Versammlungen zur Verhandlung der Landesbeschwerde oderzur Steuerbewilligung überhaupt, sondern mir ein Zustimmnngsrecht zuzwei positiven Abänderungen der rechtlichen Bedingungen des Lehnsbesitzcs."

Wenn also Schiller in seinem Gedicht: „die unüberwind-liche Flotte" die Britannia anredend diese LlaZno. Obarta an-führt als