Buch 
Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
Entstehung
Seite
XXVIII
JPEG-Download
 

xxvm

2s

Auf diese 2 lrk dienen auch die Schriften einzel-er Privat - Schriftsteller zum Studium der Berg-rechte. Es ist dabey darauf zu sehen, ob der Ver-fasser Gelegenheit hatte, sich voüständig von derBergwerks-Einrichtung zu unterrichten, alle Quel-len kannte, -und dadurch im Stande war, seinenGegenstand von allen Seiten zu beurtheilen. Da-her verdienen die Arbeiten solcher Männer, welcheselbst in Bergwerködiensten standen, immer denVorzug vor andern Schriften. Hieher gehörenerstlich zwey Projekte zu neuen Sächsischen ,Berg-Ordnungen, die nie Rechtskraft erlangt haben.Das erste ist um das Jahr 1544 , wahrscheinlichvon einem Bergschreiber und Richter zu Schnee-berg, Ambrosius Franz, verfertigt, und enthalteigentlich nur die oben angeführte Schlickische Berg».ordmmg von 1541. mit einem Nachtrag Sächsi-scher Berggebräuche, der die damalige Verfassungsehr gut erläutert. Selbst die Verschiedenheit,die-ses ProjectS von der nachher 1554. ergangenenSächsischen Bergordnung zeigt, daß diese letzterenicht aus der Joachimöthalischen Bcrgordnung auf-nommen ist. Der andere Entwurf einer neuenBergordnung wurde im Jahre 1687 von dem da-maligen Berghauptmann , Abraham von Schön-berg eingereicht, und bey dem Landtage desselbenJahres den Ständen vorgelegt. '*) Im Jahre169z. erschien zu Leipzig bey David Fleischern einAuszug dieses ProjectS unter der Aufschrift einer

Berg-

Aor » Ickck. äe resMI metsül foälnerum jurs §. 16.