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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
Entstehung
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17
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!V. Von dem Bergschöppenstuhl.

Ddr Bergschöppenstuhl zu Fceyberg hat mit jedemZeitalter Veränderungen erlitten: ") behauptet aber nochitzt seinen Sitz bey dem Rath ru Fceyherg, der aus»Bürgermeistern und einer Menge Senatoren, worunterwenigstens die Hälfte litteratl, und verschiedene Berg-rechtsverständige sind, besteht. Er verlangt auch noch dasVorrecht, daß bey ihm aus den sämmtlichen Churfürst!.Sächsis. Landen über alle und jede blosse Bergrcchts'sacheUrteissprüche, oder Belehrungen überBergrechtlichc Fra-gen eingeholt werden müssen; und daß die Versacken zuanderen Dicasteren nur alsdeun wenn andere, als berg-rechtliche Passus mit vorkommen, eingesandt werden; **-jede andere Versendung an ausländische Bergschöppensiührje, wird von demselben für nichtig geachtet t). Allein die

bey

ronstituirt. Im Jahr 1782. wurden alle zknanzsachei»dem geheime» Finanzcellegio untergeben. Mandat vom7. Nov. 1782. In der Apvellativns Instanz spricht dasAppellarionsgericht mir Anziehung einiger, von geheime»Zinanzcoilegio dazu depulircer Oberbergamts Mitgliederund Bergmeister.

*) S. Sammt, vermischter Nachr. ;uc Sächsis. Ge-schichte. zr Bavd, zr Abschnitt, P- 129- 24z.

Bergprocest-Manvarvom rüsten Aug. 171;.§.. und die Acte» in puren Bergsachen in Unsern Berg-schöppenstuyl zu Frepberg, wenn aber andere stassus mitunterlaufen in die RechisCvllegia Unserer Lande geschickt,t) Diese Behauptungen, daß der Bergschvppenstnhl aus,landische Unhei für nichtig halte, und doch oft dergleicheneingeholt würden, sind unerwiese», und »»gegründet.Es sind auch in diesem Jahrhundert vielleicht kaum 6 bis» Urrhkl außer landes ringehehit worden.

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