Buch 
Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
Entstehung
Seite
54
JPEG-Download
 

daß erstere von der Verwaltung ihres Eigenthums um»stündlich durch ihren Schichtmeister unterrichtet werden.

X. Worin der Unterschied zwischen Gewerken und Ei«genlöhnern bestehe.

2 .

Sobald der für frey erklärte Bergbau ordentlich ver»gewerkschnftet, und in 128. Kuxe getheilt wird: so su-chen die Gewerken ejnen eignen Rechnungsführer, oderSchichtmeister. Dieser wird von ihnen nach dem Gene-rale vom zo. Sept. und -,o. May 1752. folgen»

dergestalt gewählt:

Das Bergamt hat nemlich in Absicht der Schicht»Meister drey tüchtige Subjekte den Gewerken dazu vorzu-schlagen §)j diesen aber steht frey, >m Fall erhebliche Ein-wendungen vorhanden sind, das vierte per majora i»Vorschlag zu bringen. Wenn aber das Bergamk gegendieses vierte Suhjekt einiges Bedenken fände: so ist an-derweitige praelentatioll psr patentes zu thun, und überdie ersten drey Personen abermals noch eine mit der aus-drücklichen Comminativn zu benennen, daß bey weitererentziehender Erklärung der Gewerken, aus den ihnennahmhaft gemachten vier Subjekten, eins binnen zu be-stimmender Frist ex oKcio angestellt werden solle. Ebenso haben die Gewerken ihre eignen Steiger, welche die

Auf-

§) Besonders solche Subjekte, die auf der Bergakademie ge-wesen sind, oder st» einige Zeit in Freyderg ausgehaltenhaben. Vorder Präsentation an die Gewerken erholen dieBergämcer wegen der Subjekte, die sie vorschlagen wollen,des OberbergamlS AMVdativn.