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den; und behalten zugleich die sämmtlichen Bergbedienteund Kohlenarbeiter bey den Steinkohlenwerken ihr ge-wöhnliches Forum.
Von dieser sächsischen Staatseinrichtung kann manauf das Preußische, wo Steinkohlen zu den Regalien geehören, keine anwendbare Folgen ziehen.
Bey dieser Art von brennlichem Wesen wage ich es,noch eine Frage auszuwerfen, die verschiedentlich bestrit-trn worden, nämlich:
Vll. Ob der Turf in Sachsen, und überhaupt,zu den Regalien gehöre?
Bevor ich aber auf die in Sachsen verneinende Beiantwortung dieser Frage komme, ä) werde ich von diesemNahrungsmittel des Feuers noch etwas vorausschicken.Es besteht nämlich dasselbe aus einer filzartigen Verwicke-lung der Wurzeln von den in sumpfichten Boden gewöhn-lichen Vegetabilien, vorzüglich Moosen, in Verbindungeines Erbpeches, das aus der Fäulniß und der dadurchsich weiter erzeugenden Säure entsteht. Daher denn auchwegen der vielfältig mit eisenschüssiger Erde vermischtenBestandtheilen des Turfes, der auch unter dem NamenMooch bekannt ist, bei unterschiedenen Naturforscherndie Meynung einer nach dieser Vermischung erfolgten Mi-neralisation wieder aufgelebt ist. Woraus denn weiter der
Ein-
ä) Der Dergschöppenstuhl zu Freyberg hat auf eine Anfra-ge deS Cauton HvfS der Fränkischen Ritterschaft in einemsehr gründlichen Responso »om 14 Febr. 1773. gezeigt,daß Turf nicht zu den Regalien gehört.