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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
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Seite
LXXXIII
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i.xxxnr

Regeln bey dem Studium der Bergrechte.

Abhandlung.

k. Direktion des Bergbaues.

Geheimdeö Finanz-Collegium S. 15, Wiedas Appellationsgericht in Bergsachen sprichtS. 17. Note r.

Oberbergamt. Geschaffte der Berghauptleute 5.des gesummten Oberbergamts 7 9. dabeyangestellte Personen. Beyl. xm. S. r. An-zeigen, welche die Bergamter zu gewissenZeiten an das Oberbergamt erstatten 7. i,Beyl. i. ii. m. iv. v.

Direktion des Mansfeldischen Bergbaues 4.Direktion der Alaunwerke 6. 5 . der Blaufarsbenwerke 5. e.

Bergamter. Mitglieder 9. Ic. deren Geschaff-te 9. Namen der Bergämter n. der beydenselben angestellten Personen Beyl. xm.Bergwerksprodukte. Sind bey jedem Berg--Amt angezeigt.

Eisenhämmer 14. r. Andere Hüttenwerke 16. r.

A. Bergschöppenstuhl 17 20. Wenn bey dem-selben , oder andern Dicasterien rechtliches Er-kenntniß eingeholt wird 17, r 8. Formular derU»thel i Z.

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