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Regeln bey dem Studium der Bergrechte.
Abhandlung.
k. Direktion des Bergbaues.
Geheimdeö Finanz-Collegium S. 15, Wiedas Appellationsgericht in Bergsachen sprichtS. 17. Note r.
Oberbergamt. Geschaffte der Berghauptleute 5.des gesummten Oberbergamts 7 — 9. dabeyangestellte Personen. Beyl. xm. S. r. An-zeigen, welche die Bergamter zu gewissenZeiten an das Oberbergamt erstatten 7. i,Beyl. i. ii. m. iv. v.
Direktion des Mansfeldischen Bergbaues 4.Direktion der Alaunwerke 6. 5 . der Blaufarsbenwerke 5. e.
Bergamter. Mitglieder 9. Ic. deren Geschaff-te 9. Namen der Bergämter n. der beydenselben angestellten Personen Beyl. xm.Bergwerksprodukte. Sind bey jedem Berg--Amt angezeigt.
Eisenhämmer 14. r. Andere Hüttenwerke 16. r.
A. Bergschöppenstuhl 17 — 20. Wenn bey dem-selben , oder andern Dicasterien rechtliches Er-kenntniß eingeholt wird 17, r 8. Formular derU»thel i Z.
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