Receßs oder Gewerkenfoderungen nicht vermengt, sondern,ehe derVerlag undAusbeute geschlossen werdenkann, bezahletwerden müssen. Ist aber der Aufwandssv groß, daß ohne Haa-res Geld der Endzweck des Baues gar nicht erreicht werde«kann, so wird, wenn die Grube gleichwohl gute Hof-nung giebt, aus einer Casse, welche die sämtlichen Ge-wesen jeder Reviere durch eine bestimmte Abgabevon jeder Mark Silber, ncmlich in Freyberg von r Thlvin andern Dergämtern von 8 Gr. unterhalten, ein Vorschußgegeben z welche Casse in Freyberg die Gnadengroschencasse,an andern Orten die Gchurfgeldercasse heißt. DieserVorschuß betragt oft nach Beschaffenheit der Umstände ei-nige Hundert auch wohl r und 2000 Rlhlr. m). Jedochwird vorher dieses akles nach reiflich gehaltener Gcneral-befahrung der Gebäude dem Oberbergamte mittelst Be-richts und beygefügten Kostenanschlages des vorhabendenBaues zur Prüfung unterworfen, von diesem letzter«wiederum dem geheimen Fjnanzcollcgio zu Dresden eingutachtlicher Vorschlag gethan; und hiervon sodann derVorschuß bewilligt, weil solches dergleichen bergmännischunterirdische Vorkehrung dem Oberbergamt allein zur Ver-antwortung stellet. Damit aber der Schichtmeister desC 5 Ge-
rn) Die Bergämter müßen vor Schluß jede« Quartal IHssjeden Jahres umständlich, und mit Beyfügung derGrnb-rcgister des letzten Quartals dem Oder Berg Amt alle inihrem Rrfircn für das künftige Jahr erforderliche» Vor-schüße anreisen, der Ersatz geschieht durch eine» Abzug:von der Silber - oder Lodalderzchlung der Zeche nach ei-nem bestimmten Satze von jeder M,Silber »derEI. Ko-dak, welche die Zeche liesert.