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Ueber die Chursächsische Bergwerksverfassung : Ein Beytrag zur Statistik von Sachsen
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der vorhandenen bedürftigen Personen auf des Oberhütten^aims znvor eingereichte Vorschläge halbjährig vomgeyeimenFinanzcollegiv durch Reftript angeordnet. Ferner sind nochandere Allmvsen ausgcsezt. Es werden jährlich nach einemVermächtnis des vormahligen Oberbergbauptmanns vonTet-tau vom 5 Mertz 1745. die Zinsen von iioo. Fl. Capitalunier die Witben und Kinder verunglückter Bergleute inden 4 Bergämtern, Anyaberg, Schwarzenberg, Johannge-vrgenstadt und Schncederg vertheilt. Ein Advvcat Milichin Leipzig, hatte dem sonderbare!, Einfall, durch ein Testa-ment vom 4. Mart. 1715. ei» ansehnliches Capital zur Ver-pgegung von ic>o. armen, bergfertigc»Bergleuten in einembesondern Hause zu vermachen, wozu bey Johanugeorgen-siadt, ein eignes Gebäude so genau auf die Grenze aufge-führt werden sollte, daß es in gleicher Länge auf böhmischenund Sächsischen Grund und Boden stünde. Man verglichsich darüber, und es erhalten 52. Personen, nemliG 10,aus dem Bergamt Frepberg, 5. aus Johanngeorgenstadt,Z. auö Schncberg, eben so viel anSNnnaberg, 2. ausMa-rienberg, aus den Bergämtern Altenberg, Berggießhübel,Glaßhütre, Geyer, Ehrenfriedersdorf, Cybenstok, Sckiwar-zenberg, Scheibenberg, aus jedem eine, und 1 Person ausden Hüttenleuten wöchentlich 8 gr. Allmvsen. Die Berg.ämtec schlagen vierteljährig die Personen vor, welche sichdazu qualificiren. Das Oberbergamt reicht die Specifikati-on bey dem geheimen Finanzcollcgio ein, und verfügt nacherhaltenen Befehl die Vertheilunq.. Die Caße des Tcttaui-schen Vennachtlfißes-führt dcrObergcbürgische, des Milichi-scken der Frevbergiscbe Oberzehndner. Der Director vonAlemann hat zu gleichen Behuf ein Capital von 2400 thl.vermacht, deßen Zinsen zugleichen Theilen unter 120 ver-unglükte Freybergische Berg- und Hüttenarbeiter, und wen»diese Anzahl nicht vorhanden äst, zugleich unter Witben derBerg- und Hüttenlcme am Johannistage in der Domkirchezu Freyberg vom Oberbergamtsschreiber in Gegenwart desArchidiaconnS vertheilt werden. Es wird jederzeit vorherdiese Vertheiluag, und daß die zur Perception fähigen Per-sonen sich den Freyrag vorJohannis auf demOberbergamts-bause zu meiden haben, von der Canzel abgekündigt, undF 2 d er