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Geschichte der alten Grafschaft Thurgau mit Inbegriff der Landschaften und Herrschaften Kyburg, Thurgau, Abtei und Stadt St. Gallen, Appenzell und Toggenburg von ihren ältesten Zeiten an bis zum Uebergang der Landeshoheit an die Eidgenossen
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der Kirche des heiligen Gallus gemachte Vergabung vorn Jahre 708,in seinem zwanzigsten Regierungsjahre (das wahrscheinlich auch seinletztes war).

10. Auflösung der herzoglichen Verwaltung Alamanniens (709750).

Der Tod des Herzogs Gottsrid von Alamannien fiel in die Zeit,da der fränkische Hausoberste Pipin (von Heristal) mit voller Gewaltdas Reich beherrschte und eifersüchtig die Sonderbestrebungen der ver-schiedenen Reichstheile niederhielt. Obwohl er den Herzog Gottsridlebenslang hatte gewähren lassen, konnte er bei dessen Ableben nichtlänger zugeben, daß das Herzogthum eine Sonderstellung im Reichebehaupte, d. h. der Verwaltung des Hansobersten den Gehorsam weigere;er mußte im Gegentheil die Erledigung des Herzogsstuhles benützen,um Alamannien in die frühere Abhängigkeit von der fränkischen Kronezurückzuführen.

Als Söhne Gottfrids wurden von den zeitgenössischen Chronistenverzeichnet: (Willehari), Huoching, Lantfrid und Theutbald; in dem Ge-schlechtsregister war aber Huoching durch seine Söhne Nebi und Berch-told vertreten, so daß sie als Enkel Gottfrids neben ihren OheimenLantfrid und Theutbald keinen erbrechtlichen Anspruch auf die herzog-liche Würde machen konnten. Aber auch diese Oheime scheinen auf dieErbnachfolge zu Gunsten Willihars, des Grafen der Ortenau, ver-zichtet zu haben; denn gegen diesen war der kriegerische Angriff desHausobersten Pipin gerichtet, bis 714 Willihar unterlag. Da zu der-selben Zeit Pipin starb und sein Sohn Karl Martell , um die Regent-schaft und die Südgrenzen des Reichs zu behaupten, Alamannien inRuhe lassen mußte, konnte Lantfrid, ein Sohn Gottfrids, ungehindertals Herzog an die Spitze des Alamannenvolkes treten. Ein Zeugnisfür die volksthümliche Regierung Lantfrids ist die unter seiner Autoritätvorgenommene und durchgeführte Erneuerung des alamannischen Ge-setzes. Wie er der gesetzlichen Ordnung pflegte, so waltete neben ihmsein Bruder Theutbald als tapferer Krieger.

Die beiden Neffen des Herzogs Lantfrid hatten als väterlichesoder vielmehr großväterliches Erbtheil Güter und Herrschaften amBodensee und Oberrhein erhalten, Nebi namentlich die GrafschaftLinzgau, Berchtold vermuthlich die Grafschaft Baar. Nebi hatte nicht