104
mit Willihar am Kriege gegen Pipin Theil genommen, vielmehr mitdemselben ein friedliches Verständnis unterhalten; daher hatte er auchdem Gründer des Klosters St. Gallen und dem Abte Otmar gerathen,für diese Stiftung den Schutz des fränkischen Hansobersten Pipinnachzusuchen.
Aus der Geschichte der Stiftung des Klosters Reichenau ergibtsich, daß im Jahre 724 dieses Unternehmen besonders durch den ausder Burg Sandegg gesessenen fränkischen Statthalter Sintle gefördert,die Insel und das Kloster daher Sintlesau genannt wurde, der Haus-oberste Karl Martell aber dasselbe mit königlicher Freigebigkeit aus-steuerte. Zur Organisirung dieses neuen Klosters war dem Haus-obersten Karl der Missionär Pirminius von den Grafen Nebi undBerchtold empfohlen worden. Aber Herzog Thcutbald zeigte sich feind-selig gegen das Kloster Sintlesau und vertrieb den von Pirminius ein-gesetzten Abt.
Diese Berichte zusammengehalten mit den Berichten fränkischerChronisten, welche melden, daß Karl Martell die Alamannen undBaiern besiegt und daß die Alamannen und Noriker (im HerzogthumOesterreich) in den Jahren 722 und 723 (nach andern 725 und 728)den Frieden gebrochen haben, leisten den Beweis, daß in den angegebenenJahren die Gelände am Bodensee und Unterste, hiemit auch der Thur-gau, bereits der Herrschaft des Alamanneuherzogs entrissen waren,Herzog Theutbald jedoch den Versuch machte, sich derselben wieder zubemächtigen.
Im Jahre 730 unternahm Karl einen neuen Feldzng gegen HerzogLantfrid, und zwar nach Schwaben . Ob dabei Alamannien im all-gemeinen gemeint ist, oder der eigentlich schwäbische Landstrich zwischender Jller und dem Lech, oder endlich die nördlich und nordöstlich vomBodensee gelegenen Theile Alamanniens, ist nicht zu entscheiden; dochist das letztere wahrscheinlicher. In demselben Jahre starb Lantfrid.
Die Reichsregentschaft Karls und ihre Berechtigung zu bestreitendurfte nun auch in Alamannien niemand mehr so leicht wagen; abernoch im Jahr 735 unterschied man doch sorgfältig zwischen dem legi-timen Rechte des Königs Theoderich und der faktischen Autorität desHausobersten, indem man fast scherzhaft datirte: im fünfzehnten Jahre,seit unser Herr, der König, über den Hausobersten Karl regierte.
Nach dem 741 erfolgten Tode Karl Martells, als das Recht