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Geschichte der alten Grafschaft Thurgau mit Inbegriff der Landschaften und Herrschaften Kyburg, Thurgau, Abtei und Stadt St. Gallen, Appenzell und Toggenburg von ihren ältesten Zeiten an bis zum Uebergang der Landeshoheit an die Eidgenossen
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Columban bestrittene Regel Benedicts eingeführt hätte. Daß sie auchum 748 noch nicht angenommen war, ist durch den Hausobersten Pipinselbst bezeugt; sonst hätte er keinen Grund gehabt, dem Abt Otmareine Abschrift derselben mit nach Hause zu geben. Nachdem nun aberder Abt schon drei Jahrzehnde hindurch die Abtei segensreich verwaltethatte, sollte er die von ihm geschaffene ursprüngliche Einrichtung der-selben umgestalten nach einer Regel, die mit den Grundansichten Colum-bans vielfach im Widerspruch lag. Die alten Freundschastsverbindungenmit der irischen und schottischen Kirche sollten abgebrochen, als ketzerischerklärt, der römischen Autorität geopfert werden. Otmar, der bis dahinnach irischer Ueberlieferung bischöfliche Rechte über seine Klostergemeindeausgeübt hatte, sollte sich nun derselben entschlagen und die priesterlicheWeihe für seine Konventualen bei dem Bischof von Constanz erbitten.Auf solche Weise mit sich selbst in Widerspruch zu treten, konnte ersich nicht entschließen. Dadurch wurde aber auch das bedingte Vorrechtder Unmittelbarkeit eines königlichen Stiftes hinfällig und sein Stiftgerieth gerade dadurch in die Gefahr, welcher der Abt ausweichen wollte,des königlichen Schutzes verlustig, unter die Vormundschaft des Bischofsgestellt zu werden.

Indem Otmar sich jener Zumuthungen weigerte, machte er sichder Schuld jener andern Gegner der römischen Kirchenordnung, desAdelbert, Clemens und Godalsacius, theilhaftig, mußte also auch das-selbe Schicksal gewärtigen.

Die Verehrung, welche er und sein Stift bis dahin in der Näheund Ferne genossen hatte, wurde zwar durch die Unfügsamkeit desselbeneinstweilen nicht beeinträchtigt; eine große Zahl neuer Vergabungen undNebertragungen von Gütern bezeugte, daß die Galluszelle fortwährenddas Heiligthum Alamanniens war. Zu diesen Vergabungen zählten 751Güter zu Wachinkofen und Lendikofen (bei Lörrach ); (752) zu Anghoma,Corberio und Nollingen (im Augstgau); zu Theuringen, Aahausenund Stetten (im Linzgau), zu Beckhofen und Welschingen (auf demSchwarzwald); (754) zu Rickenbach , Wyl, Ziberwangen, Ober-wangen, Tußnang, Schlatt, Puzzinberg und Wenzikon (imThurgau), zu Warmbach, Artiovinia, Muffeln, Adaghiliniswilare (imBreisgau ); (757) zu Dießenhofen, wo der Hos samt der Kirche anSt. Gallen kam; zu Habsheim, Kerns und Rodulfowilare (im Elsaß ) ;(758) zu Egringen, Oninchova und Mülheim (im Breisgau ); (759) zu