Buch 
Geschichte der alten Grafschaft Thurgau mit Inbegriff der Landschaften und Herrschaften Kyburg, Thurgau, Abtei und Stadt St. Gallen, Appenzell und Toggenburg von ihren ältesten Zeiten an bis zum Uebergang der Landeshoheit an die Eidgenossen
Entstehung
Seite
115
JPEG-Download
 

115

Wenn es nun dem Missionär und Bischof mit Hülfe des Reichs-regenten zwar gelang, der Autorität des römischen Stuhls und seinerSatzung im Frankenreiche Anerkennung zu verschaffen, so fehlte dochviel, daß auch das, was eigentlich seine Hauptaufgabe war, erreichtwurde, nämlich die Ausrottung des aus dem Heideuthum in die Kircheübergegangenen Aberglaubens und Götzendienstes. Das Taufbekenntnissagte zwar dem Teufel und allen seinen Werken und Gebräuchen ab;allein im Volksleben trieben die verlassenen Götter fortwährend nochihren Spuk. Totenopfer, Lostage , Wahrsagerei, Amulete, Thieropserund anderer Aberglaube überwucherten den Kirchenglauben. Die niedereGeistlichkeit, welcher der Volksunterricht zunächst anvertraut war, ver-mochte nicht, dieses Unkraut auszurotten, weil es ihr selbst an derBildung fehlte, die allein die Wahrheit vom Irrthum zu scheiden ver-steht, und weil Gesetze oder Verbote ohne Belehrung den Irrthumweniger zu widerlegen als zu verhärten geeignet sind. Es bedurftevieler Menschenalter, um jene Aufgabe zu lösen.

Allerdings hatte schon 739 Papst Gregor die Bischöfe Oberdeutsch-lands auffordern lassen, den Bonifatius als seinen Legaten ehrerbietigaufzunehmen, seinen Synodalversammlungen beizuwohnen und besondersihn gegen die aus Britannien eingewanderten Lehrer zu unterstützen,welche den Primat des römischen Bischofs bestritten; in den Synodal-akteu ist jedoch der Name des Bischofs von Konstanz nicht unterzeichnet.So lange der alamannische Herzog Teutbald gegen die fränkischen Haus-obersten in Waffen stand, durfte freilich ein Bischof der Alamannenden fränkischen Synoden nicht beiwohnen. Erst nach gänzlicher BesiegungAlamanniens traten die durch Bonifatius eingeführten Kirchengesetzeauch diesseits in Geltung.

Bei der Vollziehung dieser Kirchengesetze wurden namentlich dasKloster St. Gallen und sein Abt Otmar hart betroffen. Daß in diesemStift eine von der Regel Benedicts abweichende Einrichtung bestand,ist zwar von den Chronisten des Klosters nicht deutlich ausgesprochen;aber anderweitig ist erwiesen, daß vor der Ankunft des MissionärsBonifatius auch im Innern des Frankenreichs manche, sogar königlicheKlöster jener Regel fremd waren. Als Otmar das Galluskloster ein-richtete, hätte er mit den von Gallus und Columban her vererbtenund von ihm selbst aus dem Bisthum Chur und Erzbisthum Mailand hergebrachten Ueberlieferungen brechen müssen, wenn er damals die von