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von 10 Juchart zu Haha vertauschte; 851 in St. Gallen , als Hiltiger zuMörswil, Reginfrid zu Berg, Suzo und Adelmann zu Goldach , und 852,als Wolfhugi zu Ramsberg und die Bruder Egilbrecht und Freuvibrecht zuHefenhofen in der Waltramshuntar Güter an die Abtei übertrugen.
Graf Uodalrich wurde ferner genannt 853 in Zell, als Wolfrid seineBesitzungen zu Erikon, Schalchen und Wildberg der Abtei übertrug undAbt Grimald dieselben dem Eigenthümer wieder verlieh; ferner in St. Gallen bei Uebertragung von Gütern zu Berg durch Heilram; 854 in Lommis ,als Abt Grimald sich mit Notger über ein streitiges Grundstück zu Brunnengegen Abtretung von 92 Juchart zwischen Mosnang und Algetshauseuund zu Lommis gelegenen Landes und Nachlaß von acht schuldigen Juchartenverglich, und als Tato seinen zu Lommis erkauften Besitz an die Abtei über-trug; ferner in St. Gallen , als Tanchrat und Adalprecht ihre zu Steiuegg(Steinigunekka) an die Abtei übertragenen Güter von Abt Grimald wiedergeliehen erhielten und Waldram seinen Besitz zu Waldrameswiler zwischendem Waldrammesberg und Scuniperc übertrug.
In die letzten Jahre des Grafen Oadalrich fallen endlich: 855 der schonerwähnte zwischen Abt Grimald und Richwin getroffene Vergleich über streitigenBesitz zu Seppenwanc (Seeben ); in Goldach Uebertragung und Verkauf von77 Jucharten Wald und Ackerland zu Cotinuowilare in Waldrams-hundert an St. Gallen; 856 in Winterthur Freilassung des Hörigen Undu-ruft durch Abt Grimald gegen Abtretung von vier Juchart Land zu Hag en-dlich, Elgg und Schneit; Uebertragung eines in der Mark Gold ach imArbongau gelegenen Besitzes durch Cozprecht.
Als nach der 854 zu Ulm zu stände gebrachten Ausgleichung derzwischen dem Bischof von Konstanz und der Abtei St. Gallen bestandenenStreitigkeiten König Ludwig die Grafen Alamanniens in Kenntnis setzte,daß das Kloster nun den andern königlichen Klöstern und Beneficiengleich gestellt sei, richtete er diese Kundmachung vorzugsweise an Ato,den Grafen der Baar, und Odalrich, den Grafen des Thurgaus, wahr-scheinlich, weil sie die ältesten waren. Ist diese Vermuthung richtig, sowäre der Graf Gerold, der in demselben Jahre, nämlich am 20. März,in Uzzenriet zuerst wieder in Grafschaftsangelegenheiten handelte, nichtderselbe, der bis 840 die Stelle bekleidete, sondern wohl eher sein Sohn,der Gras des Zürichgaues.
17. Die Ablösung des Zürichgaues (ca. 850).
Wenn im Zürichgau die Erinnerung noch lebendig war, einst eineneigenen Gau gebildet zu haben, so mußten seit der Vereinigung mit derGaugrafschaft Thurgau die vom Thurgaugrafen ausgehenden Befehle