Buch 
Geschichte der alten Grafschaft Thurgau mit Inbegriff der Landschaften und Herrschaften Kyburg, Thurgau, Abtei und Stadt St. Gallen, Appenzell und Toggenburg von ihren ältesten Zeiten an bis zum Uebergang der Landeshoheit an die Eidgenossen
Entstehung
Seite
148
JPEG-Download
 

148

mißbehagliche Eindrücke hervorrufen, als wäre das Volk an der Glattund Limmat seines alten Rechtes verlustig. Zwischen dem Bodensee und dem Zürichsee lag eine so ausgedehnte, von Bergen und Thälerndurchschnittene, durch Wald und Wildwasser unwegsame Landschaft, daßder Rechts- und Schutzbedürftige der Entfernung wegen oft auf Rechts-hülse verzichten mußte und seinem gewaltthätigen Dränger erlag, bevorsein Klageruf das Ohr des Richters erreichte. Fiel ein Feind in dasGebiet des Gangrafen ein, so konnte am obern Zürichsee alles Landausgeraubt und wüste gelegt sein, bevor am Bodensee der Heerbannerwachte, um den Feind verscheuchen zu helfen, oder es konnte an deruntern Aare Mord und Brand alles Elend verbreiten, bevor in denNiederungen am Sentis der Weheruf des Landrichters vernommenwurde. Daß solche Gefahr und Noth nicht außer der Möglichkeit lag,mußte zu klarem Bewußtsein gekommen sein schon in den Tagen, alsdie Söhne und Enkel des Herzogs Gottfrid gegen die Uebermacht derfränkischen Hansobersten stritten; es mußte sich wiederholen, als dieSöhne des Kaisers Ludwig das Frankenreich vertheilten und sich gegen-seitig bekämpften, Rätiens und Italiens Herrscher ihre Unterthanengegen die Alamannen in den Kampf führten und die Welsen mit Lotharund seinen Söhnen am Jura um den Vorrang stritten.

Wie solche Uebel wenigstens beschränkt werden könnten, hatte dieReichstheilung von 806 gezeigt; denn durch die Herstellung der römisch-rätischen Grenze mußten beide Theile, der Zürichgau und der Thurgau ,an behender Wehrhaftigkeit gewinnen; jeder Graf konnte in seinemGebiete die Bedürfnisse des Landes besser kennen lernen, eingetretenenUebelständen schneller begegnen. Wiederholt wurden daher bei denhäufigen Theilungen und Regimentsänderungen Anläufe gemacht, diebeiden vereinigten Gaue zu söndern. Endlich kam der Gedanke zurReife, als unter dem Grafen und königlichen Sendboten Gerold inZürich eine königliche Rentkammer eingerichtet wurde und König Ludwigder Deutsche im Jahre 841, in Folge des über den Kaiser Lothar imRies in Schwaben erfochtenen Sieges, zum bleibenden Besitze Rätiensund Alamannieus gelangte. Graf Gerold blieb im Besitz des Zürich-gaues; Graf Oadalrich wurde auf die Verwaltung des Thurgauesbeschränkt.

Eine genaue Bestimmung der zwischen dem Thurgau und demZürichgau gezogenen Grenzen ist nirgends angegeben. Laut den in den