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Geschichte der alten Grafschaft Thurgau mit Inbegriff der Landschaften und Herrschaften Kyburg, Thurgau, Abtei und Stadt St. Gallen, Appenzell und Toggenburg von ihren ältesten Zeiten an bis zum Uebergang der Landeshoheit an die Eidgenossen
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Eine Feuersbrunst legte 1314 die Stadt und das Kloster in Asche,,wodurch viele Leute in Armut geriethen; aber ermuthigend war für dieStadt, daß König Friedrich ihr die Theilnahme erwies, ihr alle Reichs-steuern und Anlagen für sechs Jahre nachzulassen und zugleich allealten Rechtsame zu bestätigen. Dies geschah auch 1330 von dem BischofRudolf in Constanz , als er die Pflegschaft über das Kloster übernahm.Größere Gefahr als von Seiten des Stifts drohte von Seiten Oester-reichs, als Kaiser Ludwig den Herzogen die Stadt verpfändete. WieZürich, das sich in demselben Falle befand, setzte auch St. Gallen seineBitten nicht aus, bis der Kaiser die Verpfändung zurücknahm, womitauch die Verpflichtung dahinfiel, die Herzoge in ihren Kriegen zuunterstützen. Als der Abt Hermann 1345 sich um den Ankauf deraus der Reichsvogtei entäußerten Vogteien bewarb, gab die Stadt ihrWiderstreben gegen Uebertragung der Reichsvogtei an das Stift sobereitwillig auf, daß sie demselben, um den Ankauf bewerkstelligen zuhelfen, ein Anleihen von 630 Mark Silber machte, wofür sie sich dieFeste Klanx verpfänden ließ; denn es war jetzt von dem Stift jeden-falls weniger zu befürchten als von der Wiederherstellung eines kaiser-lichen Reichsvogtes. Ungehindert von dem Abte setzte die Stadt nunneben den vorn Stifte gewählten Ammann und Rath einen Bürger-meister für das städtische Gemeinwesen. Die 1349 von Kaiser Karl IV. erhaltene und 1356 bestätigte Vergünstigung, daß niemand die Bürgervon St. Gallen vor fremde Gerichte ziehen dürfe in Sachen, für welchebei ihnen Recht gehalten werde, war gleichfalls ein Baustein zur Reichs-freiheit.

Unterdessen befestigten sich die Herzoge von Oesterreich im unternThurthale und in der Grafschaft Kyburg, ohne Widerstand zu finden,in der Ausübung einer Landeshoheit, welche der Reichshoheit kaumin den bischöflichen Städten Arbon, Bischofszell und Gottlieben einigenRaum übrig ließ. Sogar die Prälaten von Rheinau und Reichenau und der Bischof von Constanz konnten die österreichische Obervogteiüber ihre linksrheinischen Herrschaften nicht mehr abstreifen. Auch diethurgauischen Freiherrschasten mußten sich der OberlehensherrlichkeitOesterreichs unterziehen. Wie Heinrich von Grießenberg einst mit un-erschütterlicher Treue für den Abt Wilhelm sein Leben einsetzte, sofreute sich sein gleichnamiger Sohn, den Herzogen von Oesterreich bis1332 dienen zu können, da es ihm gelang, zwischen Oesterreich und