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wurden, ist wohl die Ermächtigung zur Einlösung der Reichssteuerzu zählen.
Seit dem Tode des Reichsvogtes Ulrich von Ramswag war nämlichdie Ernennung eines vollmächtigen Reichsvogts in dem Umfange, wiejener die Reichsvogtei verwaltet hatte, unterblieben. Nur die Hauptsacheder letztem wurde festgehalten, die genaue Entrichtung der Reichssteuer.Diese wurde indessen von den Bezügern nicht unmittelbar an denköniglichen Hof eingesandt, sondern in Anweisungen an die Gläubigerder königlichen Kasse abgetragen. So hatte schon 13l5 Friedrich vonOesterreich einige Edelleute auf die Reichssteuer von Appenzell undHundwil angewiesen: den Reichsvogt Johannes den Truchseßen vonDießenhofen für 100 Mark; den Johannes von Mandach für 50 Mark.Diese Reichssteuer und die Vogteien zu Trogen, Tüfen, Urnäschen,Wittenbach, Goßau, Herisau, Renggerswil und Rotmonten verpfändeteKaiser Ludwig 1331 und 1332 an Ulrich von Königsegg. Dagegengelang es Abt Hermann mit Rath seines Propstes und Pflegers Ulrichvon Enne, 1345 alle diese Bogteien mit 1200 Mark auszulösen unterder Verpflichtung, dem Kaiser Ludwig gegen die Grafen von Montfort die Schlösser Bernang und Blatten offen zu halteu und den Zug nachChurwalen mit zwanzig Helmen zu verstärken.
Während die Bürger der Stadt treu zum Stifte und zu AbtWilhelm gehalten hatten, als es galt, den Reichsvogt Ulrich vonRamswag zu verdrängen, wandten sie nun alle Mittel aus, um zuverhindern, daß die Reichsvogtei dem Abte übertragen werde. DieGewalt der Reichsvögte im Besitze des Stifts erschien ihnen als einWerkzeug, um die Bestrebungen nach Befreiung aus der Vormundschaftdes Stifts niederzuhalten. Mit dieser Abwehr war ihnen der erste Schrittgelungen, zur Reichsfreiheit zu gelangen. Den zweiten Schritt thatdie Stadt, indem sie mit Gutheißung des Kaisers am 24. Mai 1312ihr erstes Schutz- und Schirmbündnis einging, und zwar mit Konstanz ,Zürich und Schaffhausen auf vier Jahre. Die vier Städte verpflichtetensich nämlich, daß beim Todesfälle des regierenden Reichsoberhauptes keineStadt ohne der andern Mitwisser: und Zustimmung einen Schirmherr»annehmen wolle. Dieses Bündnis mit den drei Nachbarstädten warvon solchem Gewichte, daß der Abt Heinrich keinen weitern Anstandnahm, der Stadt die von seinem Vorfahren ertheilten Freiheiten zubestätigen.