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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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die weniger nützlichen Aebte zu zählen und ihm die verwirrteLage von 1795 beizumessen. Es bedarf in der That einernicht geringen Dosis von Selbstgefühl/ um die Privat-urtheile einer Partei für die Stimme einer ganzen Korpo-ration vor dem Publikum geltend machen zu wollen.

Die gleiche Bcwandrniß hat eS mit der Anschuldigung:Beda sei ein willkürlicher Unterdrücker gewesen. Was drin-gende Umstände mit eisernem Zwange dem Fürsten bisweilenohne allen Zeitverlust abnöthigten/ das nannte man eineHandlung von Willkühr / ja sogar Usurpation! Welcher Ver-nünftige wird es ihm aber als Mißgriff deuten / wenn ergewisse politische Gegenstände/ verworrene Rechtssachen/zarte Verhältnisse/ die nur sehr leise und schonend behandeltwerden durfte»/ lieber der Berathung einer aus den talent-vollsten und im Staatsdienste größtentheils ergrauten Männernbestehenden Konferenz/ als jener des Kapitels unterwarf/in welchem junge feurige Köpfe ohne Klugheit und Erfah-rung/ ohne weltbürgerliche und Menschenkenntnisse/ eben sobeengt im Geiste / als im Herzen / bereits anfiengen / denTon angeben zu wollen. Erst alö diese Kleinmeister/ ermun-tert durch den Beifall einiger Unmündigen / diktatorischihm Gesetze vorzuschreiben sich erkühnten ^); so begann erMißtrauen / nie aber Haß / der bei ihm ein nonsens war /gegen das Kapitel/ dessen Firma seine Opposition aushieng/zu hegen.

So nannte P. Bernhard HanneS einen dem Fürsten vorge-legten Aufsatz, -v«-/-. L)/^.

2) Sie forderten von Beda hauptsächlich zwei Dinge: i) daßder Zustand des Stiftes untersucht/ dem Kapitel getreulich mitge-theilt/ und Verbesserung mit Uebereinstimmung des Fürstabtes unddes gesetzlich zusammenbcrufenen Kapitels angewendet werden solle.2) Daß die in den heil. Kanones / der Regel/ den Kongrega-tionS-Satzungen/ den Rczessen der Visitationen/ sowie in den vomheil. Stuhle auf ewige Zeiten gutgeheißenen Partikular-Stacutendes Klosters und durch die Ausübung früherer Aebte gegründetenund befestneten Rechte des Kapitels wieder hergestellt werden soll-ten und daß der Abt Kaution leiste/ sie nicht mehr zu verletzen.