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Geschichte des ehemaligen Stiftes und der Landschaft St. Gallen unter den zween letzten Fürstäbten von St. Gallen, besonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes / von Franz Weidmann, gewesenem Mitglied des aufgehobenen Stiftes St. Gallen und vormaligem Bibliothekar an der kathol. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen
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Verfassung selbst'). Auf der einen Seite ließ sie der Wtllkührdes Landesherr» zu viel Spielraum/ ohne ihm genügsameMacht/ mit Energie handeln zu können/ darzubieten; aufder andern Seite hatte sie zur Gewährleistung der bürger-lichen Freiheiten der Unterthanen das Burg- und Landrechtmit den IV Kantonen aufgestellt/ dessen Rekurs aber durchden kostspieligen und langwierigen Gang der Deliberationendem Privatbürger oder einzelnen Gemeinden beinahe unmög-lich gemacht und nur in Fällen der höchsten Spannungergriffen wurde. Die neuern ftipulirten Traktaten hattenmeist solche Gebreche«/ daß sie entweder nur eine kurze Dauerversprachen oder,gar Stoff zu neuem wechselseitigen Mißver-gnügen legten. Man konnte nie mit Gewißheit darauf zählen/daß Fürst oder Volk auf der ihnen vorgezeichneten schwachenGrenzlinie ihrer politischen Verhältnisse fest einherschreitenwürden.

War e§ aber wohl von der Politik der ehemaligen Kan-tone und den meist sehr eingeschränkten Talenten ihrer Häup-ter zu erwarten/ daß sie ein dauerhaftes Werk von Staats-konkordat zwischen Abt und Land zu St. Gallen errichtenwollten oder konnten? ES mochte ihrem Ehrgeize und Inter-esse schmeicheln/ sich recht oft in die St. Gallischen Angele-genheiten zu mischen; aber das Stift und Volk empfiengenfür die Verwendung höchst ansehnlicher Summen nur sehrgeringen Vortheil.

Das Volk war lange argwöhnisch/ finster und schwer-müthig; eS trug in seinen Sitten/ Gebräuchen und Kleidernganz den Stempel ungebildeter Vorzeit; in seiner religiösenDenkungsart war es bigott/ frömmelnd und für Schwärmereisehr empfänglich.

Aber die von 1770 an in manchen Zweigen der Land-wirthschaft erhöhte Industrie/ der dadurch erweiterte Verkehr

Der sogenannte Rapperschwyler-Vertrag von 1625 mit AbtFranz von Geisberg hatte dazu die Grundzüge gegeben.