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le Die Regierung hatte die Kapuziner zu Appenzell imVerdacht der Aufwieglung der dortigen Bewohner und He-lp legte daher mehrere mit Klosterarrest. Sechs von ihnen wurdenl§ hernach ins Verhör nach St. Gallen berufen und aus dem
)0 Kanton weggeschickt; ihr Antheil an den Unruhen konnte aber
nicht förmlich erwiesen werden. Die übrigen Arretirten er-ste hielten meist ihre Freiheit sehr bald wieder; nur wenige wur-id ^ den andcrstwohin abgeführt.
ie Wohl dem biedern Appenzcller- Völkchen, daß es sich der»- Eidesleistung gutwillig unterwarf! Denn schon empfiengene» fremde Truppen Befehl zum Aufbruche, und dann hätte Un-ze terwaldenS blutiges Schicksal auch seine Söhne und Töch-,g ter gleichzeitig getroffen-
fe Die gesetzgebenden Räthe der helvetischen Republik de-in kretirten unterm 22. September Ehrenmeldung des Regie-ei rungsstatthalters Volt und der Kantonsgcmeinden, welche; zur Wiederherstellung der Ruhe in bemeldtem Distrikte bei-ze getragen hatten.
^ 52. Der §. 16 . desGcsctzeS vorn 17. Herbst m. 1798, laut
^ welchem das Stift St. Gallen als aufgehoben
er angesehen wurde.
ui . Das Emigrationösystem des Fürstabten Pankraz sowohl in
Hinsicht seiner eignen Person, als derjenigen seiner Kapitula-ch ren, zog schnell die widerwärtigsten Folgen nach sich. AuS'r, , diesem und der damit verbundenen Wegschaffung der Effekten,i/ Kostbarkeiten, Papiere u. dgl. nach dem AuSlande, gieng»- hauptsächlich die Aufhebung des Stiftes St. Gallen hervor,sr Schon den 2st. Juli forderte die helvetische Regierung alles ge-tt stiichtete Eigenthum von den im Stifte befindlichen Kapitularenzurück, lud auch daselbst die abwesenden Mitglieder zur Heim-^ kehr ein; aber jenem Verlangen konnte keineswegs entsprochene- , werden und letztere blieben nicht nur in Deutschland, sondernck es folgten ihnen noch mehrere ihrer Mitbrüder dahin nach.r" ' Was geschah? Die gesetzgebenden Räthe erließen den 17 .Herbstmonat ( 1798 ) ein Gesetz, vermöge dessen §. 16. jene